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Autor Thema: steuererstattung und aufteilung  (Gelesen 1521 mal)

ickebins

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steuererstattung und aufteilung
« am: 20. Mai 2012, 21:07:24 »

hallo, heute habe auch ich mal wieder eine Frage...

mein Mann und ich beantragten  beide 2009 das Insolvenzverfahren.
Das meines Mannes wurde bereits vor ziemlich genau zwei jahre aufgehoben, er ist seitdem in der WVP.
Meins dauert noch immer... :whistle: (anderer TH)

Die Steuererklärung für 2011 wurde geamcht, der Bescheid ging uns vor kurzem zu.
Wir mussten Steuern nachzahlen, Soli haben wir ein Guthaben, welches (und jetzt kommts) wohl mein TH voll vereinnahmt hat.
Darf der das? Müsste nicht der Teil, der auf meinen Mann in der WVP entfällt, zur Auszahlung kommen?

Und darf  der TH Einspruch gegen den ursprünglichen Steuerbescheid einlegen, der mir leider nicht vorliegt? (Ich konnte nur aus den Anlegen ersehen, dass bereits einer im November erlassen worden ist.)
Bevor ich mich mit meinem TH hierüber "zanke" , wüsste ich gern, ob ich mich überhaupt zu Recht ärgere....

Vielleicht kann mir ja jemand helfen...
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: steuererstattung und aufteilung
« Antwort #1 am: 21. Mai 2012, 10:23:41 »

Ihr Mann kann beim Finanzamt Aufteilung der Erstattung einfordern.
Soweit der Steuerbescheid für Ihren Veranalgungsteil fehlerhaft war, konnte der Treuhänder Einspruch einlegen; für den Veranlagungsteil Ihres Mannes nicht.
Ihr Mann at im Übrigen einen Anspruch gegen das Finanzamt, einen eigenen Steuerbescheid übermittel zu bekommen.
Gespeichert
 
 

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