Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Engel66 am 11. November 2008, 20:45:22

Titel: Steuererstattung vor Antragstellung
Beitrag von: Engel66 am 11. November 2008, 20:45:22
Hallo!
Gerade habe ich mit meinem Steuerberater telefoniert und nun ergibt sich folgende Frage:
Mein Antrag auf Privatinsolvenz wird in den nächsten zwei Wochen durch die Schuldnerberatung ans Gericht geschickt. Nun hat mein Steuerberater für mich eine Steuererstattung für 2007 von ca. 3500€ errechnet  (Ich war 2007 feiberuflich tätig mit einem ziemlich hohen Verlust. Daher konnte er diesen Verlust rückwirkend auf 2006 berechnen). Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Erstattung behalten könnte, wenn sie in der Wohlverhaltensphase käme? Dann wäre es ja sinnvoll, die Steuererklärung erst später abzugeben. Oder ist der Zeitpunkt der Entstehung der Summe ausschlaggebend? Oder kann ich das Geld komplett abschreiben?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Titel: Re: Steuererstattung vor Antragstellung
Beitrag von: paps am 11. November 2008, 22:22:18
realistisch betrachtet, wären die Verfahrens und IV-Kosten bezahlt.

M.E. haben Sie auch ohne besondere Begründung über den 31.12.2008 hinaus nur wenig Möglichkeiten, den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich hinauszuzögern.
Gehen wir von einer durchschnittlichen Dauer bis zur Eröffnung von 2 Monaten aus, wären wir schon im Januar.
Dazu käme die Verfahrensdauer von durchschnittlich 1 Jahr.
Wären wir im Januar 2010.
Bis dahin bekommen Sie den Antrag (LStJ) nie im Leben hinausgezögert.

Es sei denn Sie verzichten auf eine zeitnahe Abgabe des Insolvenzantrages (max- 1/2 Jahr nach Scheitern des AEV) und hoffen, dass das FA in wenigen Tagen Ihren Antrag bearbeitet, entschieden und das Guthaben ausgezahlt hat.
Dann könnte man hoffen, das die Stundung der Verfahrenskosten durchgeht, weil das Geld zum Leben verbraucht wurde.

Noch Fragen?