Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Onkelpuh am 25. April 2010, 21:28:45
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also bei mir habe ich folgenden Sachverhalt
beide in der Insolvenz Vater und Mutter / Verfahren läuft noch aber kurz vor der WVP
Tochter Schwerbehindert mit GdB von 80 und aG .....
dadurch können wir bei der Einkommenssteuererklärung ja einige Pauschalen absetzen und somit einen teil der Kosten bezüglich der Behinderung unserer Tochter von der Steuer absetzen und dadurch auch einen gewissen Erstattungsbetrag erwarten.
Nun meine Frage, ist die Steuererstattung trotzdem zu 100% Masse oder kann man einen gewissen Anteil der Erstattung als Auszahlung vom IV/TH fordern.
Die Steuererstattung/Pauschalen sollen ja dem Kind zu gute kommen um erhöhte Kosten durch die Behinderung zu decken bzw. auszugleichen
bin ja mal gespannt, unsere IV/TH haben sich bezüglich der Steuererklärung noch nicht gemeldet aber ich werde diese nicht selbst machen solange das Geld so oder so in die Masse fliest
wäre schön wenn sich da mal jemand zu Wort meldet der da Erfahrungen hat oder sagen kann welche Schritte wir da jetzt unternehmen sollten um wenigstens an ein Teil des Geldes zu kommen.
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Für den Verfahrenszeitraum eigentlich Masse zugehörig.
Bliebe nur die Freistellung des Teils, der tatsächlich an Mehraufwendungen da ist.
Dies muss das Insolvenzgericht entscheiden.