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Autor Thema: Steuererstattungen in der Insolvenz  (Gelesen 2354 mal)

Diddisid

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Steuererstattungen in der Insolvenz
« am: 05. November 2009, 11:07:04 »

Bin jetzt seit September 2009 in der Insolvenz. Der TH möchte jetzt auch noch die Steuerbescheide aus den Jahren 2007 und 2008 haben. Kann es nun sein, das ich die daraus erhaltenen Erstattungen nun abgeben müß oder kann ich diese Beträge behalten. Es gibt scheinbar darüber unterschiedliche Meinungen. Da wir schon 2,5 Jahre warten mußten und über Schuldnerberatung der Caritas in verbindung standen hat es alles so lange gedauert. Caritas hatte nichts über die Steuererstattungen gesagt. Ach so Erstattungen waren je ca 600,-€
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Diddisid
 

Feuerwald

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Re: Steuererstattungen in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 05. November 2009, 11:48:12 »

Kann es nun sein, das ich die daraus erhaltenen Erstattungen nun abgeben müß oder kann ich diese Beträge behalten.

-> Im eröffneten Insolvenzverfahren massezugehörig und geht an den TH. Später in der Zeit der sog. Wohlverhaltensphase fällt die Steuererstattung aber wieder Ihnen zu.
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nsolventer

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Re: Steuererstattungen in der Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. November 2009, 20:05:18 »

Theoretisch ja, praktisch aber nur wenn das Geld noch vorhanden ist.
Was nicht so wahrscheinlich ist, vermutlich wurde es schon längst ausgegeben, oder ?  :wink:
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paps

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Re: Steuererstattungen in der Insolvenz
« Antwort #3 am: 05. November 2009, 20:57:19 »

Theoretisch ja, praktisch aber nur wenn das Geld noch vorhanden ist.
Was nicht so wahrscheinlich ist, vermutlich wurde es schon längst ausgegeben, oder ?  :wink:


so einfach ist das nun auch wieder nicht, da wir über den Zeitpunkt der Erstattung nichts wissen.
Steuererstattung für 2008 kann ja nun so lange auch nicht her sein.

Floss die Erstattung kurz vor Antragstellung oder nach Abgabe des Antrages, wäre ich vorsichtig mit der Aussage.
Zum einen droht bei Verschweigen die Rücknahme der Stundung und zum anderen könnte die ganze Inso platzen.

Insofern ist die Aussage von Feuerwald erst mal die allgemein gültigere.
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nsolventer

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Re: Steuererstattungen in der Insolvenz
« Antwort #4 am: 05. November 2009, 21:52:44 »

-> Im eröffneten Insolvenzverfahren massezugehörig und geht an den TH. Später in der Zeit der sog. Wohlverhaltensphase fällt die Steuererstattung aber wieder Ihnen zu.


so einfach ist das nun auch wieder nicht, da wir über den Zeitpunkt der Erstattung nichts wissen.
Steuererstattung für 2008 kann ja nun so lange auch nicht her sein.

Insofern ist die Aussage von Feuerwald erst mal die allgemein gültigere.

So gesehen richtig, allerdings hatte sich Feuerwald auch nicht auf einen Zahlungszeitpunkt bezogen sondern nur dargestellt, im eröffneten Insolvenzverfahren gehört eine Erstattung aus Steuerguthaben für die Jahre 2007 oder 2008 in die Insolvenzmasse. Das ist sicherlich genauso wenig allgemeingültig, weil zu ungenau.

Verstanden habe ich die Fragestellung eher so, dass der TH offenbar die Steuerbescheide haben will um sich über die Einkommensverhältnisse in der Vergangenheit Klarheit zu verschaffen. Eine länger zurückliegende Steuererstattung in der genannten Höhe von 600 EUR muss man wohl nicht lange und aufwändig erklären. Da ist man schön essen gegangen, hat das Auto vollgetankt und an die restlichen 300 EUR kann man sich meist nicht mehr so genau erinnern.  So die allgemeine Lebenserfahrung wenn man nicht so knickerig ist wie Dagobert Duck. :shock:

Und wenn man in der Insolvenz mit beantragter Restschuldbefreiung ist, sollte einem wohl klar sein, dass alle Einnahmen ab Eröffnung des Verfahrens über den Pfändungsfreigrenzen an den TH abgeführt werden müssen. Zumal der TH ja auch sicherlich Einblick in das Konto haben will, auf das Zahlungseingänge gehen. Der verläßt sich ja nicht nur auf Lippenbekenntnisse.
 :wink:
« Letzte Änderung: 05. November 2009, 21:59:15 von nsolventer »
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Feuerwald

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Re: Steuererstattungen in der Insolvenz
« Antwort #5 am: 05. November 2009, 22:19:11 »

Diddisid "oder kann ich diese Beträge behalten"

Wenn man etwas behalten will, geht man wohl davon aus, dass das was man behalten will, auch noch vorhanden ist. Also gehen wir mal davon aus, es ist noch da.

Und falls nicht, kommt es drauf an, wann die Erstattung zugeflossen ist. Nach Eröffnung oder vor Eröffnung. Falls nach Eröffnung wäre es massezugehörig, gleich ob noch da oder ausgegeben. Falls vor Eröffnung, siehe paps

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