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Autor Thema: Steuerertsattung Im restschuldbefreiungsverfahren  (Gelesen 5024 mal)

Verena

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Steuerertsattung Im restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #20 am: 18. April 2012, 13:44:50 »

ja, werde ich dann mal machen, mal sehen was die sagen :thumbup:
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Insokalle

Re: Steuerertsattung Im restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #21 am: 18. April 2012, 17:35:33 »

"Gem. § 259 b InsO verjähren Forderungen, die nicht innerhalb von 1 Jahr nach Insolvenzeröffnung angemeldet worden sind. "

Nein! Eine zur Tabelle festgestellte Forderung ist tituliert, Verjährungsfrist 30 Jahre. In § 259b steht erstens was anderes drin, zweitens ist dies eine Sonderregel für Insolvenzpläne.

Mit dem Hinweis auf die Erteilung der RSB würde ich es auch versuchen.
Obwohl, ich persönlich ja immer zu einer anderen Ansicht tendiere, zumindest für 2010.
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Verena

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Re: Steuerertsattung Im restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #22 am: 18. April 2012, 20:56:42 »

Moin Isokalle,

das FA hat keine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Das FA stand zwar mit 1 Euro erst drin aber unter dem Zusatz stand - die Höhe wird bestritten - und sie haben danach nie wieder etwas von sich hören lassen und der TH auch nicht.

Ich versuche es erstmal mit dem Hinweis auf meine RSB, mal sehen was die daraufhin antworten.

Danke für den Tip
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