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Autor Thema: Steuerfreibetrag eintragen lassen.oder Einkommensteuerrückerstattung  (Gelesen 4824 mal)

meanmachine

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 :hi:
Moin,moin Gemeinde,

Mein Status: Insoeröffnung 01.02.10,mom. wird Stellungnahme der Gläubigern bis 28.07.11 abgewartet durch AG,.

Mein Problem:
Ich könnte mir einen Steuerfreibetrag vom FA in Höhe von 5600.- € eintragen lassen o auf die Einkommensteuerückzahlung für 2011 warten,Zahltermin FA ca 03.2012.
Bei der 1ten Variante würden keine Steuern abgezogen bei 46 Fahrten zw 1 u 2 Wohnsitz.Einfache Entfernung ca.500 km.Tägliche Fahrt zur Arbeit 21,9 km.Einfache Entfernung.
Verdienst brutto ca. 1300.-€ u Auslöse 600.-€,keine Mehrarbeit.
Welche Möglichkeit ist die günstigste??                                                                    Single mit 1. u 2 Wohnsitz wg. Arbeitsort.

Auslöse 600.- Pfändungsfrei?

Dank im voraus

mean.......
« Letzte Änderung: 09. Juli 2011, 09:22:43 von meanmachine »
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Achdujeh

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Die Wahrscheinlichkeit, dass die Einkommensteuererstattung bei dir bleibt, ist nicht unbedingt groß. Sie wird wohl beim TH landen. Entweder, weil die Erstattung noch im Verfahren gezahlt wird. Ggf. auch über eine Nachtragsverteilung.

Bei der Freibetragslösung bleibt wohl auch etwas beim TH, aber eben nicht alles. Von daher gibt es m.E. nur eine vernünftige Lösung, Freibetrag eintragen lassen. In der WVP sieht das dann wieder anders aus.

FG Achdujeh

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tomwr


Auf jeden Fall den Freibetrag in maximal möglicher Höhe nehmen. Wie Achdujeh bereits geschrieben hat und allgemein bekann ist, fallen Erstattungen der Einkommensteuer im laufenden Verfahren als Vermögen in die Insolvenzmasse. Außerdem müsste man die Fahrtkosten ja auch vollständig vorfinanzieren.
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meanmachine

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 :hi:
 Auslöse Pfändungsfrei?????

Danke für die Tips.

mean.......
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Mekki


Die Frage ist nur, wann beginnt die WVP. Wenn es im Feb.2010 begonnen hat, wird wohl die WVP dieses Jahr beginnen. Dann verbleibt die Steuererstattung komplett beim Schuldner. Also sollte mann nichts eintragen lassen. Also im März die Einkommensteuererklärung abgeben und im April die 1000€ mitnehmen. Dieses ist rechtens! Denn es ist ja kein Einkommen. Falls die WVP nicht 2011 beginnen sollte, ist es natürlich besser, es eintragen zu lassen.

Ist der 2.Wohnsitz mit dem TH abgestimmt? Meines Erachtens ist ein 2.Wohnsitz nicht zulässig. Vielleicht weiß hier jemand mehr darüber.
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 23:01:37 von Mekki »
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Insoman

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Zitat
Auslöse Pfändungsfrei?????
..ja..

§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

3.
    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle


Ist der 2.Wohnsitz mit dem TH abgestimmt? Meines Erachtens ist ein 2.Wohnsitz nicht zulässig. Vielleicht weiß hier jemand mehr darüber.

Natürlich ist es zulässig. Der Schuldner kann wohnen, wo er will.
Er braucht auch nichts abstimmen.
Ein Wohnsitzwechsel muss dem Gericht und dem TH mitgeteilt werden.
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meanmachine

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 :hi:
Moin.moin,
Heute Post bekommen,Schlusstermin bestimmt,Ende August.
Ich werd ergo keine Freibeträge eintragen lassen,sondern wie beschrieben alles vorfinanzieren und
im nächsten Jahr gäbe es dann eine Rückzahlung vom FA ,kann sich der TH davon noch was holen?
bin erst ab 26.06.11 wieder in Arbeit,vorher Hartz4.
Apropo:Jobcenter verspricht sehr viel,aber bis dato ist kein müder Euro geflossen,wenn ich nicht meine Keksdose u Kriegskasse hätte wäre ich verhungert!!!!!! :thumbup:

Dank im voraus

mean......
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