Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dimitra am 29. Januar 2009, 23:13:55

Titel: Steuerguthaben meiner Frau wird verrechnet.
Beitrag von: Dimitra am 29. Januar 2009, 23:13:55
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe vor 2 Jahren Geschäftsinsolvenz angemeldet. Meine Frau und ich waren die letzten Jahre immer steuerlich zusammen veranlagt. Nun haben wir die Steuererklärung für das Jahr 07 mit einem Steuerguthaben bekommen. Dieses Guthaben wurde mit meinen Steuerschulden aus meiner Selbständigkeit verrechnet. Wir hatten sofort Einspruch eingelegt mit der Bitte. das Guthaben meiner Frau nicht zu verrechnen. Wir haben auch die Aufteilung für die Jahre der Steuerschulden beantragt. Habe ein Sschreiben vom FA bekommen mit der Ablehnung. Heute habe ich einen Kontoauszug vom FA bekommen wo Sie letzten Jahre mit Steuerschulden auf das Jahr 07 gebucht hätten. Ich habe das anhand einer Software mal bei getrennter Veranlagung durchgerechnet und danach hätte meine Frau Guthaben und ich Schulden. Was kann ich tun oder kann mir einer nützliche Tipps geben wie ich mit dem FA fertig werde.
MFG
Dimitra
Titel: Re: Steuerguthaben meiner Frau wird verrechnet.
Beitrag von: agent_haribo am 30. Januar 2009, 16:02:18
Hallo!

Um welche Steuerschulden handelt es sich?
Schulden zur privaten Einkommensteuer oder Umsatzsteuer für den Geschäftsbetrieb?
Wenn die Zusammenveranlagung beantragt wurde und ihre Frau dem zugestimmt hat, haftet Sie gegenüber den Finanzamt auch für Einkommensteuerschulden. Für Schulden aus dem Geschäftsbetrieb (Umsatzstuer) besteht für den Unternehmerehegatten keine Haftung.

MfG

agent_haribo 
Titel: Re: Steuerguthaben meiner Frau wird verrechnet.
Beitrag von: Dimitra am 02. Februar 2009, 21:15:30
Hallo Haribo,
vielen Dank für deine Antwort. Die Steuerschulden resultieren aus meiner Selbständigkeit. Es ist aber nicht die Umsatzsteuer, sondern die Einkommenssteuer auf meinem Gewinn. Wir haben aber eine Aufteilung der Steuerschulden beantragt und das Finanzamt hat bestätigt das der Antrag eingegangen ist aber nicht stattgegeben wird. Das kann ja wohl nicht sein, dass ein Beamter über fremdes Geld so bestimmen kann.