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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuerklärung Hilfe!!!  (Gelesen 1577 mal)

Angsthase27

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Steuerklärung Hilfe!!!
« am: 05. Oktober 2012, 17:35:05 »

Hallo zusammen ich bin seit August 2010 in der inso. Seit ein paar Wochen in der wohlverhaltensperiode. Ich war als einzelunternehmer selbstständigung und habe rsb beantragt. Nun zu meiner frage das Finanzamt hat den Steuerbescheid 2010 geschätzt. Die Schätzung wurde hier in die zeit vor der Insolvenz von Januar bis Juli unterteilt mit einem zählenden Betrag von 7500 Euro und von August bis Dezember von 330,00 Euro also nach der insoeröffnung

Nun zu meiner frage darf ich die 330 Euro zahlen??? Das ist ja für die zeit nach insoeröffnung. Oder darf ich das nicht zählen???

Ich könnte zwar in Einspruch gehen da ich seit ein paar Tagen in der wohlverhaltensperiode bin allerdings wären die kosten für einen Steuerberater deutlich höher. Einige bwa konnte ich damals aus finanziellen gründen nicht mehr erstellen. Vielen dank!!!
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Angsthase27

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Re: Steuerklärung Hilfe!!!
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2012, 17:36:34 »

Die 7500 Euro muss ich nicht zahlen oder???
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Insokalle

Re: Steuerklärung Hilfe!!!
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2012, 18:51:59 »

Die 7500 Euro muss ich nicht zahlen oder???

so isses
bis zur Eröffnung: Insolvenzforderung - nicht zahlen
ab Eröffnung: Neuschuld - zahlen
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Angsthase27

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Re: Steuerklärung Hilfe!!!
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2012, 19:26:42 »

Ok  vielen lieben dank für die antwort und das auch wenn es in einem Steuerbescheid mit Unterteilung nur zu gegangen ist?? Das Finanzamt kann später aber auch nicht irgendwas machen bzgl. Bevorzugung da der Betrag hätte ich eine Einkommenssteuererklärung eingereicht vermutlich geringer gewesen wäre oder??? Hab Angst alles falsch zu machen
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Insokalle

Re: Steuerklärung Hilfe!!!
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2012, 19:30:12 »

Zahlung von Neuschulden ist keine Gläubigerbevorzugung.
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