Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Maus1960 am 04. September 2011, 15:32:48

Titel: Steuerklärung
Beitrag von: Maus1960 am 04. September 2011, 15:32:48
Guten Tag zusammen

Ich benötige mal eure Hilfe. Ich befinde mich in der regelinsolvenz in der wohlverhaltensperiide. Insolvenzeröffnhng war 2009. Bisher habe ich noch keine einzige lohnsteuererklärung ab 2009 also verfahrenseröffnung gemacht mein iv hat auch nie unterlagen von mir eingefordert. In 2009 war ich bis Juni noch selbstständig habe ab August 2009 wieder angefangen in einem Angestelltenverhhältnis zu arbeiten. Wer ist für die erstellung der lohnsteuerklärungen verantwortlich? Ab 2011 bin ich in der wohlverhaltensperiide. Müssen die Erklärungen für 2009 und 2010 von dem iv gemacht werden? Und ab 2011 von mir? Das Finanzamt hat sich die ganze Zeit dies bezüglich auch nicht bei mir gemeldet? Ich meine müssen die erklärungen nicht erstellt werden? Und was ist wenn sich aus 2009 eine zahllast ergibt wo von ich ausgehe. Weil ich keine Einkommenssteuer gezahlt Habe muss ich diese dann zahlen? Oder schätzt dass Finanzamt den wert bis Ende 2009 hoch und hat in mit zur Insolvenz angemeldet? Ich meine es kann ja nicht sein das ich deshalb neue schulden aufbaue weil ich die zahllast aus 2009 also aus meiner Selbstständigkeit  vor indolvenzeröffnung nicht tragen kann oder? Kann es sein das das Finanzamt auf die Erklärungen verzichtet?
Titel: Re: Steuerklärung
Beitrag von: Maus1960 am 05. September 2011, 18:39:47
Weiß keiner Rat?  :gruebel: brauche dringend Hilfe. Bitte!
Titel: Re: Steuerklärung
Beitrag von: paps am 05. September 2011, 19:57:45
Zunächst einmal willkommen.
Für die Erklärung im laufenden Verfahren ist der IV zuständig.
Verzichten wird das FA nicht.
Um einer möglicherweise negativen Schätzung zu entgehen, sollten Sie sich an den IV wenden, dass dieser die Erklärung fertigt.
Sie sind verpflichtet, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Mögliche Nachzahlungen bis zum Tag der Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen.
Das Finanzamt muss also seine Forderungen für 2009 entsprechend aufgliedern.
Forderungen die nach Eröffnung entstanden sind, gehen zu Ihren lasten.

Ausführliche Informationen mit entsprechendem Quellenmaterial finden Sie unter Verwendung der Suchoption oben rechts.