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Autor Thema: Steuerklassen bei Insolvenz  (Gelesen 2818 mal)

Terminator

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Steuerklassen bei Insolvenz
« am: 08. August 2014, 16:40:50 »

Hallo zusammen, ich bin seit Anfang Juni in der Insolvenz. Ich habe die Steuerklasse 3 und meine Frau die auch verdient hat die STKl 5. Mein IV hat es abgelehnt die Steuerklassen auf 4/4 abzuändern. Da er meine Steuererklärung macht, könnte jetzt meine Frau die Steuer für 2013 selbst machen und würde dann die von Ihr zuviel gezahlten Steuer bei Aufteilung zurückbekommen. Bei mir würde die Steuerschuld immer mehr ansteigen aber ich bin ja in der Insolvenz.

Frage?
- Kann meine Frau die Steuer selbst abgeben und die Steuererstattung bekommen
- Ist das dann eine getrennte Veranlagung oder wird nur die Steuerschuld/-Erstattung verteilt
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waldi

Re: Steuerklassen bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 08. August 2014, 20:38:27 »

Meiner Erfahrung nach splittet das Finanzamt, so eine Nachtragsverteilung vorliegt, intern automatisch die Steuerlast je Ehepartner auf.

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Der_Alte

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Re: Steuerklassen bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 09. August 2014, 08:02:25 »

Die Änderung der Steuerklassen ist nicht vom Treuhänder abhängig. Einfach zum Finanzamt gehen und die Änderung beantragen. Das FA trägt dann die neuen Angaben in die Stammdaen ein und der Arbeitgeber kann dann entsprehcend berücksichtigen.
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Terminator

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Re: Steuerklassen bei Insolvenz
« Antwort #3 am: 10. August 2014, 21:27:34 »

Da ich dann weniger Netto habe, wäre das dann nicht eine Gläubigerbenachteiligung und es besteht die Gefahr, dass die Restschuldbefreiung abgelehnt wird?

Anderseits wäre das verhindern des Steuerklassenwechsels in 4/4 eine Benachteilung meiner nicht von der Insolvenz betroffenen Ehefrau.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Steuerklassen bei Insolvenz
« Antwort #4 am: 10. August 2014, 21:55:06 »

Es ist keine Gläubigerbenachteiligung, denn die gibt es erst in der WVP.

Wieso sollten man Steuern in großer Höhe nachzahlen aus dem Unpfändbaren, damit die Gläubiger mehr bekommen. Kann ja wohl kaum richtig sein. Denn mit der Steuerklasse III profitieren die Gläubiger vom Verzicht der Ehefrau auf den eigenen Steuerfreibetrag. Also zahlt letztlich die Ehefrau für die Schulden des Ehemanns.

Ich würde das schnellstens ändern lassen.
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