Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wasnun123 am 28. Mai 2009, 01:12:38

Titel: Steuerklassen
Beitrag von: wasnun123 am 28. Mai 2009, 01:12:38
Hallo,
mein Mann beantragte vor einer Woche Privatinsolvenz  (Gläubiger u.a. Finanzamt).
Er bezieht z.Zt. ALG2, ich bin noch bis Febr 2010 in der Elternzeit. Zur Zeit hat mein Mann die Steuerklasse 3 eingetragen, ich die 5,  ich bin nicht in der Inso. Nach der Elternzeit werde ich wieder arbeiten (brutto 3000), wie es bei meinem Mann mit dem Einkommen aussehen wird, wissen wir ja noch nicht...
Wäre es möglich jetzt noch die Steuerklassen zu wechseln, ohne irgendwas zu gefährden? Was wäre die günstigste und sicherste Variante?
Danke im Voraus für Ihre kompetente Antwort, sind leider noch total grün auf diesem Gebiet...
Titel: Re: Steuerklassen
Beitrag von: rookie am 28. Mai 2009, 14:39:54
Hi,

die Änderung der Steuerklassen wird Dir sowieso nichts bringen da Du eine eventuelle Steuererstattung dem TH abgeben musst in der Inso , also dem eigentlichen Verfahren.

Das dauert nicht lange.Denke mal ein Jahr ca.

Während der 6 Jahre Wohlverhaltenphase sieht das anders aus meines Wissens.

Also lass es wie es jetzt ist, das Geld bist du sowieso los...egal ob vom höhreren Gehalt oder von der schon besagten Erstattung

Aber das weiss auch dein vorläufiger TH.Frag Ihn ganz einfach.
Aber warte erst ab , bis er dich anschreibt und dich in die Kanzlei einlädt. Manchmal reagieren die genervt auf Anrufe.

Bis das Verfahren eröffnet und der TH bestellt ist und dich anschreibt vergehen mind. noch 3 Monate. So wars bei mir

Viel Glück
Titel: Re: Steuerklassen
Beitrag von: paps am 28. Mai 2009, 19:11:41
Bei ALG II entstehen doch garkeine pfändbaren Beträge(?); insofern ist die Steuerklassenwahl insolvenztechnisch gesehen, nebensächlich.

Auswirkungen dürften ja nur beim Elterngeld entstehen, wenn überhaupt.

Sie sollten jetzt die Steuerklasse wechseln.
Zumal von 3 nach 4 ja auch bei laufender Pfändung kein Nachteil für die GL entsteht.
Sie sollten nach 4/4 wechseln.

Ein Wechsel nach 5/3 wird problematisch, wenn künftig pfändbare Beträge entstehen sollten, da dann die GL durch die hohe Lohnsteuer benachteiligt würden.
Titel: Re: Steuerklassen
Beitrag von: foxtra am 28. Mai 2009, 19:41:28
wie gut, das es paps gibt....  :biggrin:
Titel: Re: Steuerklassen
Beitrag von: wasnun123 am 28. Mai 2009, 22:26:20
HERZLICHEN DANK!

Ein vielleicht dumme Frage noch: Können wir nun so schnell wie möglich in die 4/4 wechseln, noch bevor mein Mann einen TH bekommen hat? Oder müsste der TH vorher informiert werden? Ein Aktenzeichen gibt es zwar schon aber noch ist der Insoantrag ja ganz frisch...

Viele Grüße und nochmals DANKE!
Titel: Re: Steuerklassen
Beitrag von: paps am 28. Mai 2009, 23:41:28
So lange nicht eröffnet ist, steht ihnen das Recht zu.
Nach Eröffnung selbstverständlich auch, jedoch könnte dann der IV seine Zweifel anmelden und einen Beschluß herbeiführen, der die für die GL günstigere Wahl bei der Abführung berücksichtigt.

Um mal Klartext zu reden.
Sie verdienen künftig 3.000,-
Ihr Mann? Eventuell die nächsten Jahre nichts?
Wenn jetzt ALGII noch gezahlt wird, dann sicherlich bei diesem Verdienst nach Ende der Elternzeit nicht mehr.
Also sollten Sie in die 3.
Titel: Re: Steuerklassen
Beitrag von: wasnun123 am 28. Mai 2009, 23:59:47
Dann werde ich morgen schön in die 3 wechseln - merci!

Ich hoffe natürlich, dass mein Mann bald einen Job findet, denke aber nicht dass er mein Brutto übersteigen wird.
ALG2 haben wir bekommen, da ich noch das alte Erziehungsgeld erhielt (noch bis Ende Juni 200 Euro, danach für das letzte halbe Jahr gar nix...)