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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zwergflo am 30. April 2012, 09:54:10

Titel: Steuerklassenänderung während Insolvenzverfahren
Beitrag von: zwergflo am 30. April 2012, 09:54:10
Hallo,

ich habe mal ne frage und zwar befinde ich mich in der Insolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren), sie ist eröffnet.
Ich und meine Frau haben von Steuerklasse 3/5 auf 4/4 gewechselt, weil sie nun auch Arbeiten geht.
Das Finanzamt hat den wechsel auf Anfang des Jahres datiert somit musste ich auf Arbeit für Januar, Februar und März ordentlich Steuern nachzahlen.
Mir wurden für die 3 Monate aber knapp 210 Euro von meinem Lohn gepfändet.
Wenn ich nun aber schon von Januar an Steuerklasse 4 bin dann müsste ich doch das zu viel gezahlte Geld an den Insolvenzverwalter zurück bekommen oder? Weil wenn ich Steuerklasse 4 habe bin ich unter der Grenze zum Pfänden.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und hoffe ihr könnt mir helfen, denn die Bürotante von meinem Insolvenzverwalter meinte das ich das Geld nicht zurück bekomme!

mfg Florian
Titel: Re: Steuerklassenänderung während Insolvenzverfahren
Beitrag von: Der_Alte am 30. April 2012, 10:38:12
Die Pfändung berechnet sich nach dem Monat, in dem das Gehalt ausgezahlt wird. Damit stand in diesem Moment dem Treuhänder die errechnete Summe zu. Eine Rückzahlung aufgrund von Umständen, die der Treuhänder nicht zu vertreten hat, kann es nach meiner Auffassung nicht geben.