"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI  (Gelesen 1739 mal)

Brigitte

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI
« am: 14. Februar 2008, 18:26:53 »

Hallo,
ich bin neu hier und mittendrin?oder am Anfang des VI. Ich habe einige Fragen anEuch vieleicht kann mir einer helfen. Vorab schon einmal vielen Dank.
Mein Mann und ich sind beide getrennt von einander in die Insolvenz gegangen. Mein Verfahren ist am 18.10.2007 eröffnez worden,von meinem Mann am25.10.2007.Am 28.10.2007 haben wir die Steuerkarte von4/4 auf 3/5 ändern lassen.Ich bin vollberufstätig und mein Mann Bu-Rentner.Ich habe jetzt im Forum gelesen ,das wir trozdem die Steuern an die TH zahlen müssen.Wäre es besser wenn wir wieder zurückwechseln?
2. Wir haben (Hatten) ein Reihenhaus,was Ende Januar2008 verkauft wurde.DieTH meinte wir sollten uns darüber freuen,da es nicht in die Zwangsvollstreckung geht.Frage:Wo ist der Vorteil.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI
« Antwort #1 am: 14. Februar 2008, 19:59:47 »

Wäre es besser wenn wir wieder zurückwechseln?

-> die Steuererstattung im laufendem Insolvenzverfahren fällt in die Insolvenzmasse. Ob ein Wechseln nunmehr geht, weiss ich nicht.

Wir haben (Hatten) ein Reihenhaus,was Ende Januar2008 verkauft wurde.DieTH meinte wir sollten uns darüber freuen,da es nicht in die Zwangsvollstreckung geht.Frage:Wo ist der Vorteil.

-> weniger Ärger und Aufwand ? Mehr Erlös ? Ggf. Wegfall laufender Unterhaltskosten ?


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Brigitte

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI
« Antwort #2 am: 14. Februar 2008, 20:08:11 »

Danke  für die schnelle Antwort. :wink: Brigitte
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz