Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte am 14. Februar 2008, 18:26:53

Titel: Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI
Beitrag von: Brigitte am 14. Februar 2008, 18:26:53
Hallo,
ich bin neu hier und mittendrin?oder am Anfang des VI. Ich habe einige Fragen anEuch vieleicht kann mir einer helfen. Vorab schon einmal vielen Dank.
Mein Mann und ich sind beide getrennt von einander in die Insolvenz gegangen. Mein Verfahren ist am 18.10.2007 eröffnez worden,von meinem Mann am25.10.2007.Am 28.10.2007 haben wir die Steuerkarte von4/4 auf 3/5 ändern lassen.Ich bin vollberufstätig und mein Mann Bu-Rentner.Ich habe jetzt im Forum gelesen ,das wir trozdem die Steuern an die TH zahlen müssen.Wäre es besser wenn wir wieder zurückwechseln?
2. Wir haben (Hatten) ein Reihenhaus,was Ende Januar2008 verkauft wurde.DieTH meinte wir sollten uns darüber freuen,da es nicht in die Zwangsvollstreckung geht.Frage:Wo ist der Vorteil.
Titel: Re: Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI
Beitrag von: Feuerwald am 14. Februar 2008, 19:59:47
Wäre es besser wenn wir wieder zurückwechseln?

-> die Steuererstattung im laufendem Insolvenzverfahren fällt in die Insolvenzmasse. Ob ein Wechseln nunmehr geht, weiss ich nicht.

Wir haben (Hatten) ein Reihenhaus,was Ende Januar2008 verkauft wurde.DieTH meinte wir sollten uns darüber freuen,da es nicht in die Zwangsvollstreckung geht.Frage:Wo ist der Vorteil.

-> weniger Ärger und Aufwand ? Mehr Erlös ? Ggf. Wegfall laufender Unterhaltskosten ?


Titel: Re: Steuerklassenwechsel nach Eröffnung VI
Beitrag von: Brigitte am 14. Februar 2008, 20:08:11
Danke  für die schnelle Antwort. :wink: Brigitte