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Autor Thema: steuerklassenwechsel während der privatinsolvenz?  (Gelesen 3077 mal)

Dannie

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steuerklassenwechsel während der privatinsolvenz?
« am: 16. April 2010, 12:53:49 »

hallo ihr lieben...

nachdem ich ja meine inso nun schon bald 3 jahre hinter mir habe steht uns bei der laufenden inso meines mannes stress ins haus  :gruebel:

mein mann ist seit 2005 in der privatinsolvenz, das verfahren ist noch nicht abgeschlossen... wir haben bisher irre glück gehabt das das AG mich und meinen sohn immer angerechnet hat. mein sohn ist nicht von meinem mann und ich beziehe auch keinen unterhalt vom kindsvater für ihn. ich selber verdiene 600 euro netto und habe noch 2 erwachsene kinder (20 lebt in unserem haushalt) und 18... die 20 jährige macht eine schulische ausbildung und die 18 jährige eine bezahlte ausbildung. nun hat das AG leider beschlossen das weder kind noch ich bei meinem mann anzurechnen sind, da ich ja eigenes einkommen habe und das kind nicht seins ist. das jugendamt sagt aber das ich keinen unterhaltsvorschuss bekomme, da ich ja wieder verheiratet bin und mein mann für uns sorgen muss. meine erste überlegung ist nun die steuerklassen auf 4/4 zu ändern, damit ich unterm strich erstmal mehr netto herausbekomme und die kinder auf meine karte zu nehmen und nicht mehr bei meinem mann. ist das zulässig, oder muss ich in 5 bleiben?

ich hoffe auf antwort... vielen dank

Lg Dannie
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rookie

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Re: steuerklassenwechsel während der privatinsolvenz?
« Antwort #1 am: 16. April 2010, 15:06:27 »

Hallo,

bei einem Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4/4 sinkt bei Ihrem Mann das pfändbare Einkommem was schädlich fü die Gläubiger ist.

Das gilt auch für die spätere WVP.

Währen der Inso kann er nicht einfach die Steuerklassen wechseln da er keine Verfügungsgewalt über sein Vermögen hat

Ohne Einverständins des TH sowieso nicht möglich.
Und der wird bestimmt nen Teufel tun das zu genehmigen.......... :nono:



Also bitte Finger weg....
« Letzte Änderung: 16. April 2010, 16:02:37 von rookie »
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paps

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Re: steuerklassenwechsel während der privatinsolvenz?
« Antwort #2 am: 16. April 2010, 20:43:38 »

Der AG hat ohne Beschluß des Inso-Gerichtes nicht zu entscheiden, ob Sie unterhaltsberechtigt sind.
Er hat Sie ohne einen entsprechenden Beschluß des Gerichtes zu berücksichtigen.

Bezüglich der nicht leiblichen Kinder Ihres Mannes müßte er einen Antrag auf analoge Anerkennung nach 850f ZPO beim Insolvenzgericht stellen. (siehe OLG Frankfurt 24 U 146/07 vom 04.07.2008)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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