Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pommes am 19. Februar 2010, 09:44:34

Titel: Steuern und IK
Beitrag von: Pommes am 19. Februar 2010, 09:44:34
Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe das Forum ist richtig...

Ich bin seit 10/08 in der IK. Die Restschuldbefreiungsphase hat leider noch immer nicht begonnen.

Zu meinen Fragen.
1.
Meine Steuerrückerstattung für das Jahr 2008 ging komplett an meinen IV. Zwischenzeitlich habe ich dann geheiratet und die Steuererklärung für 2009 steht an.
Kann der IV die kommende Erstattung wieder einbehalten oder steht diese diesmal mir zu? Wie sieht es mit der Erstattung meiner Frau aus?
2.
Ich beabsichtige von meinem übriggebliebenen Geld ein paar Euro für einen Sparvertrag abzuzweigen. (VL o.ä.)
Darf / kann ich das?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Pommes
Titel: Re: Steuern und IK
Beitrag von: paps am 19. Februar 2010, 18:17:08
Nein, die Erstattungsansprüche Ihrer Frau, gehen auch an diese.
Dazu müssen Sie die Aufteilung der Erstattung beantragen.

Sie dürfen im Verfahren kein Neuvermögen bilden.
Es wäre Masse zugehörig (§35 InsO)

Legen Sie "Barlohn" oder "VL" in einen Arbeitgeber initierten Vertrag nach BetrAVG (http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html) an, wäre der Vertrag nicht Masse zugehörig.
Titel: Re: Steuern und IK
Beitrag von: Pommes am 20. Februar 2010, 11:39:15
Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Das heißt also, das auch die eigentlich mir zustehende Rückerstattung erneut an den IV geht? Habe irgendwo gelesen, dass der IV nur die erste Rückerstattung einbehalten darf?!
Wie sieht das denn dann in den kommenden Jahren damit aus?

Zu 2 hiesse es ja dann, dass ich praktisch Bargeld unter der Matratze sparen müsste.....Dachte immer ich könne mit dem mir übrigbleibenden Geld machen was ich will?

Gruß

Pommes
Titel: Re: Steuern und IK
Beitrag von: paps am 21. Februar 2010, 09:36:00
Die Sachlage ist eindeutig.
Für die Verfahrensdauer geht die Erstattung an die Masse.
Für den Zeitraum nach Aufhebung ist die Erstattung nicht mehr von der Abtretungserklärung erfasst. (BGH, v. 12.01.2006
 IX ZB 239/04)

Zur zweiten Frage, siehe §35 InsO

Titel: Re: Steuern und IK
Beitrag von: Pommes am 21. Februar 2010, 11:03:33
Ok, bin jetzt endlich etwas schlauer. Zwar nicht wirklich sonderlich glücklich damit, aber schlauer.

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann will ich mal hoffen, dass das Verfahren schnell beendet wird.

Gruß Pommes