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Autor Thema: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren  (Gelesen 2420 mal)

Selli

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Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« am: 04. April 2012, 14:03:56 »

Hallo,

ich befinde mich seit dem 05.01.2012 im PI.

Hier meine Frage:

Da ich verheiratet bin und die Steuererklärung 2010 eingereicht hatte tut sich nun folgendes Problem auf:

- das FA möchte von meiner Frau, welche sich nicht im PI befindet, die Steuernachforderung von 1065 € bekommen

- Sie ist zur Zeit zu Hause und geht keiner Beschäftigung nach, da Sie sich noch in Elternzeit befindet

- Ich bin grade dabei Einspruch einzulegen und um Stundung zu bitten

Was ist mit der Forderung des Finanzamtes bei mir?
Fließt die Forderung mit in die Gläubigerliste?
Muss meine Frau jetzt alles zahlen?

Wer kann mir von Euch weiter helfen?

Danke an Alle! :o)
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Insoman

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 04. April 2012, 14:49:53 »

Es kommt ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld in Betracht (§268 ff. AO)..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Maurice Garin

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 04. April 2012, 15:35:48 »

Was für eine Veranlagung wurde denn durchgeführt? Zusammen- oder getrennte Veranlagung? Gibt es schon Bescheide? Gegen wen richten sich die?

Soweit die Steuerforderungen 2010 Sie betreffen, fällt das in die Insolvenz.
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Selli

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 04. April 2012, 16:52:51 »

Danke für die ersten Antworten! :o)

Der Steuerbescheid von 2010 wurde Zusammen veranlagt, so dass der Insolvenzverwalter einen Bescheid erhalten hat, der mir noch nicht vorliegt, aber meine Frau hat den Bescheid vom 30.03.2012 erhalten.

Hier ist meine Sorge. Wenn ich einspruch einlege, für meine Frau, dann müsste ich laut der Schuldnerberatung auf getrennte Veranlagung gehen. Nur wir das Anerkannt?

Meine Steuerschuld würde dann von 1065 € (Zusammenveranlagt) auf über 5000 € steigen.

Die Schuldnernberatung sagt, das alles in die Gläubigerliste fließt!

Ist das Richtig und wird am Ende der 6 Jahre auch alle Schuld getigt?

Tja, was nun?  :gruebel:
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Maurice Garin

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 04. April 2012, 18:17:03 »

Wenn ich einspruch einlege, für meine Frau, dann müsste ich laut der Schuldnerberatung auf getrennte Veranlagung gehen.

Das ist Unsinn. Ein Einspruch würde nur Sinn machen, wenn der Bescheid falsch und die Steuer deshalb zu hoch wäre. Wenn es nur darum geht, ob die nichtinsolvente Ehefrau auch zahlen muß, dann kann sie einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen. Wenn die Ehefrau im Jahr 2010 kein eigenes Einkommen hatte, dann kann das FA die offenen Steuern von ihr auch nicht einfordern. Voraussetzung ist aber der Aufteilungsantrag.

Zitat
Die Schuldnernberatung sagt, das alles in die Gläubigerliste fließt!

Da hat sie Recht. Steuern aus 2010 stellen Insolvenzforderungen dar und fallen voll unter die Restschuldbefreiung, so sie denn erteilt wird.
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Selli

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 07. April 2012, 13:54:57 »

 :gruebel:
Ich muss nochmals Fragen!

Der Steuerbescheid 2010 (vom 30.03.2012) und die daraus folgende Forderung vom Finanzamt fallen mit in das PI?
Auch wenn der Bescheid jetzt erst gekommen ist?
Ist das auch für die Steuer 2011 so und sollte ich dar lieber gleich getrennte Veranlagung wählen?
Was sagt der Insolvenzverwalter dazu, denn die Mase wird so noch größer?

Danke für Eure Gedanken und Informationen!  :thumbup:
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Der_Alte

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 07. April 2012, 15:37:01 »

Warten Sie mit der Steuererklärung 2011 noch. Aus Ihrem anderen Thread ergibt sich, dass die WVP kurz bevor steht. Über diese Steuererklärung haben Sie wieder die alleinige Hoheit, können also auch bestimmen, wie veranlagt wird.
Für die Steuer 2010 würde ich deshalb keine Änderung mehr vornehmen, weil es nur dazu führt, dass Sie mit den nächsten Steuererstattungen für 2011 ... die aufgelaufene Steuerschuld begleichen, denn in der WVP darf das Finanzamt mit offenen Steuerforderungen verrechnen.
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Selli

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Re: Steuernachforderung im Privatinsolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 12. April 2012, 21:20:30 »

Es kommt ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld in Betracht (§268 ff. AO)..

Hallo was bedeutet das § 268 ff.AO ?

Meine Frau hatte bis zur Geburt im März 2010 nur minimale Einkünfte, welche bei 684 € incl. Mutterschaftsgeld lagen. Sie hat daraus also minimal Steuer gezahlt.

Kann Sie daher 1062 € Steuernachzahlen? Sie ist nicht in PI!

Die Schuldnerberatung sagt ich muss auf gut Glück beim finanzamt hoffen!

Wie kann ich, da ich auch Dinge, wie Steuervorauszahlung reklamieren will, den Bescheid anfechten?

Vielen Dank an alle die mir helfen können!!  :thumbup:
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