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Autor Thema: Steuernachzahlung  (Gelesen 3605 mal)

shika

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Steuernachzahlung
« am: 19. März 2008, 09:42:34 »

Hallo an Alle,

ich muss hier mal eine Frage los werden, vielleicht hat ja jemand von Euch schon hiermit Erfahrung.

Mein Papa ist in privater Insolvenz und da jetzt in dieser Wohlverhaltensphase.

Als er seine Firma aufgeben wurde, war er anschließend arbeitslos. Erst nach einer Gerichtsverhandlung wurde jedoch entscheiden, dass ihm von Seiten des AA insolvenzgeld und später auch Arbeitslosengeld zu stünde ( er war mit in der Geschäftsleitung und Anteilseigner).  Diese Entscheidung fiel aber erst wesentlich nachd er Insolvenzeröffnung. 
Das ihm zustehende Geld, ging direkt an den Insolvenzverwalter in die Masse, ohne das mein Papa je die genaue Höhe kannte ( erst jetzt haben wir endlich eine Aufstellung vom IV erhalten). in der Steuererklärung für 2004 waure somit das ganze Geld auch nicht mit angegeben (das er garkeine Erklärung machen durfte haben wir auch erst jetzt erfahren).

Und jetzt haben wir den Salat:  Nun will das FA 500 € Steuerernachzahlung für das Geld, was wir nie gesehen haben, da es direkt in die Masse geflossen ist.

Müssen wir das nun bezahlen, oder kann es aus der Masse genommen werden?
Schließlich isz hier ja auch das Geld hingegangen und es geht auch noch immer monatlich das Geld über der Freigrenze hin.

Es wäre schön wenn jemand Erfahrung mit dieser Problematik hätte.


lg Shika
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lg. Shika
 

ThoFa

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #1 am: 19. März 2008, 12:07:22 »

Hallo,

die Steuer ist vom Insolvenzverwalter (jetzt Treuhänder)  aus der Masse zu zahlen. Senden Sie eine Kopie an den Treuhänder mit der Bitte die Summe auszugleichen. Zudem vom Schreiben eine Kopie an das Finanzamt.

MfG

ThoFa
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shika

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #2 am: 19. März 2008, 13:03:49 »

Danke für die schnelle Antwort.

Wir haben den Insolvenzberater bereits um Begleichung gebeten. Er versucht jetzt dies abzulehen, mit der Begründung, man könnte doch den betrag mit der Erstattung für 2007 verrechnen. Geht dies, oder gibt es da irgendwo eine richtige Vorschrift oder ein Gesetz welches man anwenden kann ?
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Ich hoffe Ihr könnt uns helfen.

lg. Shika
 

ThoFa

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #3 am: 19. März 2008, 13:30:53 »

Hallo,

dies ist aus meiner Sicht nicht möglich, aber das genau zu erklären würde dem Rahmen des Forums erheblich sprengen.

Grundsätzlich hat das Finanzamt in der WVP tatsächlich eine Aufrechnungsmöglichkeit, allerdings mit Insolvenzforderungen. In Ihrem Fall handelt es sich aber um eine Masseforderung.

MfG

ThoFa
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