Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chantal81 am 12. Mai 2011, 15:34:01

Titel: Steuerrückerstattung
Beitrag von: chantal81 am 12. Mai 2011, 15:34:01
Hallo zusammen, habe mal ne Frage, habe vor einiger Zeit Insolvenz beantragt. Habe dann mit meinem Mann zsammen Steuerrückerstattung bekommen aufs Konto. Es ist jetzt so, das ich Brief vom Amtsgericht bekommen habe und die ein schriftliches Gutachten vom Th möchten. Der hat sich bei mir aber noch nicht gemeldet, er meinte sobald er Akte vorliegen hat, meldet er sich. Nun meine Frage, was passiert, wenn ich ein Teil des geldes schon ausgegeben habe. Die Schuldnerberatung meinte, solang es noch nicht eröffnet war, gehört das Geld mir. Was stimmt denn nun?  Lg
Titel: Re: Steuerrückerstattung
Beitrag von: paps am 12. Mai 2011, 19:13:46
Vom Finanzamt mal eine Aufteilung der Steuererstattung anfordern.
Sofern Sie Steuern gezahlt und zurückbekommen haben, ist es wie so oft eine Frage des Betrages der auf Sie entfällt.

Der Einwand des Verbrauches oder der Regulierung besteheder Schulden wäre denkbar.
Allerdings nur, wenn die Erstattung zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrages bereits erfolgt war.

Konnten Sie mit einer Erstattung rechnen oder der Bescheid kam "ganz überrraschend" nach der Abgabe des Antrages, sind es möglicher Weise Guthaben / Neuerwerb des Schuldners, der zur Masse gehört.

Der Anteil ihres mannes bleibt davon unberührt.