Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Palim am 16. März 2015, 12:03:29

Titel: Steuerrückzahlung in der RSB
Beitrag von: Palim am 16. März 2015, 12:03:29
Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verwirrt und verunsichert.
Vergangenes Jahr wurde am 20.02.2014 mir der Beschluss vom Gericht zugestellt, mit der ankündigung der Restschuldbefreiung die beginnend ist vom 03.05.2012.

Nachdem ich im Feb 03.02.2014 die Steuer von 2013 eingereicht habe, bekam ich über den Treuhänder vom Finanzamt die Nachricht, das mir 286,90€ erstattet werden. Diese aber auf das Konto des Treuhänders ausgezahlt werden.

Meine frage nun: ich müßte jetzt beim Finanzamt mit offenen Beträgen pari sein, also es sollte nichts mehr offen stehen mit dieser auszahlung.

In dem Urteil vom 20.02.2014 steht auch nichts drin bezüglich das die Rückerstattungen einbehalten werden. Kann ich nun damit rechnen das ich die Rückerstattung von knapp 1500€ die ich zu erwarten habe, nun behalten darf? Oder zieht der Treuhänder sich wieder dass Geld? So dass es vom Finanzamt direkt auf das Anderkonto überwiesen wird und dann weg ist?

Auch mußte ich obwohl ich in einem anderen Städte Kreis wohnen die Steuererklärung letztes Jahr in dem von mir vor dem Umzug, zum ansässigen Finanzamt schicken wo ich vorher gewohnt habe (ganz anderer Kreis). Muss ich dieses nun auch wieder?

Blick da irgendwie garnicht mehr durch  :heulen:
Titel: Re: Steuerrückzahlung in der RSB
Beitrag von: Palim am 17. März 2015, 10:10:47
Hab gemerkt hab es in der falschen Kategorie gepostet  :mad2:

Frage hat sich erledigt, darf die Rückzahlung erhalten nach absprache des Treuhänders  :juchu:

Danke trotzdem