Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: diva1502 am 07. Februar 2012, 11:33:48
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Hallo liebe Leute,
die Insolvenz von meinem Mann sollte nun am 5. januar vorbei sein. Wir haben allerdings noch keinen Brief vom Amtsgericht bekommen nur das es wegen der Restschuldbefreiung demnächst ein Urteil gefällt wird bei der mein Mann nicht anwesend zu sein braucht.
Wir wurden unterdessen vom Finanzamt aufgefordert unsere Steuererklärung für 2010 abzugeben und jetzt wollte ich wissen, falls es zu einer Rückzahlung kommen sollte....müssen wir es dann auch wieder dem Treuhänder überweisen oder dürfen wir es diesmal behalten :gruebel:
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dann auch wieder dem Treuhänder überweisen oder dürfen wir es diesmal behalten
- wann wurde denn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben?
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öhmm, müsste ich zwar nach kucken aber ich meine ziemlich am anfang ca 1 Jahr nach Inso eröffnung. Aber die Steuerrückzahlung vor paar jahren hat trotzdem der Treuhänder kassiert :dntknw:
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Erstattungen für die Steuerjahre der WVP kann der Schuldner behalten.
Die Erstattungen für diese Zeit werden nicht von der Abtretungserklärung erfasst
(BGH, Urteil vom 21. 7. 2005 - IX ZR 115/ 04).
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:juchu:
Danke für die Infooooooo :thumbup: