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Autor Thema: Steuerrückzahlung trotz Insolvenz?  (Gelesen 2174 mal)

Caesar28

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Steuerrückzahlung trotz Insolvenz?
« am: 10. Dezember 2014, 11:16:28 »

Guten Tag zusammen,

ich habe folgende Frage:

Im September 2013 musste ich Privatinsolvenz anmelden. Das Verfahren wurde im August dieses Jahres abgeschlossen und ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode.
Ich wurde vor 2 Monaten von meinem Insolvenzverwalter darum gebeten meine Steuererklärung abzugeben. Der Bescheid ist heute angekommen und mir werden knapp 530 € erstattet.

Jetzt möchte ich gerne wissen ob, und wenn ja wieviel der Summe ich behalten darf. Meine Sachbearbeiterin meinte eben zu mir Sie hat keine Zeit das jetzt zu schätzen und das kann einen Monat dauern bis die mir sagen können was Sache ist. Ich hoffe das geht hier schneller ;)

Ich habe von Januar 2013 bis Dezember 2013 als studentische Aushilfe gearbeitet. In diesem Job habe ich kaum Steuern bezahlt (50 € im ganzen Jahr). Von Januar 2013 bis August 2013 (kurz vor der Insolvenz) habe ich zusätzlich einen 2ten Job auf Steuerklasse 6 ausgeführt bei dem die ganzen Steuern zusammengekommen sind. Jetzt frage ich mich ob ich die Steuern die ich VOR der Insolvenzanmeldung erarbeitet habe behahlten darf, oder ob alles einbehalten wird. Zudem frage ich mich ob das auf mein momentanes Einkommen angerechnet wird. Ich verdiene momentan ca 1000 €. Behalten die das dann ein weil es über die 1049 € steigt oder gilt das als Sonderzahlung die ich behalten darf?

Im Voraus schon mal danke für eure Antworten
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Maurice Garin

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Re: Steuerrückzahlung trotz Insolvenz?
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2014, 12:48:58 »

Die Steuererstattung für 2013 gehört grds. zur Insolvenzmasse.

Da das Verfahren aber schon aufgehoben wurde, bekommt der IV die Erstattung aber nur, wenn im Aufhebungsbeschluss die Nachtragsverteilung vorbehalten wurde, bzw. jetzt noch angeordnet wird. Ansonsten geht das Geld an Sie. Da der IV auf die Abgabe der Erklärung gedrängt hat, vermute ich aber, dass die Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
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Insokalle

Re: Steuerrückzahlung trotz Insolvenz?
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2014, 16:57:48 »

Zitat
Zudem frage ich mich ob das auf mein momentanes Einkommen angerechnet wird.
Und frage mich, was Sie meinen.
Eine Steuererstattung gehört nicht zum pfändbaren Lohneinkommen.


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