Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ickebins am 05. März 2009, 10:33:21

Titel: Steuerstattung vor PI-Antrag
Beitrag von: ickebins am 05. März 2009, 10:33:21
Guten Morgen!


Unsere Inso-Anträge sind noch nicht abgegeben, Verfahren ergo noch nicht eröffnet.

Ich habe gerade unsere Steuererklärung durchgerechnet und erhalte voraussichtlich eine Erstattung von etwa 1000 EUR. Normalerweise würde ich die nicht angehen.

Nun müssen wir jedoch aus beruflichen Gründen umziehen und müssen auch für eine neue Wohnung wieder Kaution hinterlegen. (Die Kaution für die jetzige Bleibe wird ja wohl der TH kassieren) .

Kann ich im Hinblick auf diesen Sachverhalt das Geld beiseite packen oder wie soll ich mich dahingehend verhalten???

Bin etwas ratlos, aber auch nicht gewillt, mehr zu zahlen, als ich unbedingt muss, schließlich ist es ja aus beruflichen Gründen und kein Privatvergnügen...

Vielen Dank und Grüße von ickebins :cheesy:
Titel: Re: Steuerstattung vor PI-Antrag
Beitrag von: paps am 05. März 2009, 22:26:05
Es scheint mir ehr eine Timingfrage zu sein.

Wird die Erstattung als Kaution hinterlegt, könnte der TH/IV den Gegenwert trotzdem einfordern.
Dann doch ehr diese von einem Dritten zahlen lassen.