Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schnitzel am 23. November 2011, 14:06:19
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Hallo mal wieder
jetzt habe ich zusätzlich zu meinem Verfahren wegen Gläubigerbevorzugung auch noch eines wegen falscher EV am Hals. Ich habe die Darlehenskonten nicht angegeben, nur die Häuser/Grundstücke. Ich finde das alles langsam zum Ko...
Schnitzel
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Hallo,
habe mich mal zwischenzeitlich etwas beruhigt.
Es ist doch so, dass Darlehenskonten in der Ev nicht angegeben werden müssen, oder? Es heißt doch Vermögensverzeichnis und nicht Schuldenverzeichnis oder liege ich da falsch?
Gruss Schnitzel
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Naja, wenn Sie Schulden verschwiegen haben, ist das nicht ganz so wild.
Allerdings dürfte die Frage nach anderen Gläubigern damit wohl falsch beantwortet sein.
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Hallo Paps,
ich habe aber in den Beiblättern der EV zum Grundstücksbesitz auch angegeben wie hoch die Grundschulden noch valutieren. Die GV hat das so eingetragen, halt ohne Kontonummer. Ich habe also nichts verschwiegen und die Schulden schon mal gar nicht.
Wo muss man denn die Gläubiger eintragen? Warum hat das denn die GV nicht dort eingetragen?
LG Schnitzel
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Wo muss man denn die Gläubiger eintragen?
- muss man nicht. Nur wenn Gläubiger Rechte an pfändbaren gegenständen haben.
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Vielen Dank für die Antwort.
Dann ist doch die EV gar nicht falsch. Weiss denn das der STA nicht, schließlich weiss er doch dass es Darlehenskonten sind.
Dann müsste die Sache doch eingestellt werden, oder?
LG Schnitzel