Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hoffnungsloser am 30. Juni 2011, 13:13:28

Titel: Strauß an Fragen
Beitrag von: Hoffnungsloser am 30. Juni 2011, 13:13:28
Hallo zusammen,

ich habe mehrere Fragen zur Verbraucherinsolvenz und hoffe hier auf Antwort.

1. Ist es möglich, Fixkosten anrechnen zu lassen, so dass sich das nicht pfändbare Einkommen erhöht, z.B. Kinderbetreuungskosten, private Krankenkasse?

2. Ist eine Jobaufnahme im Ausland möglich, zum Beispiel in Belgien, Niederlande, Polen?

3. Ein Schwerbehinderter hat höhere steuerliche Freibeträge. Muss er die daraus "gewonnenen" Einkommenszuwächse auch abtreten?

4. Muss am am am Ort des Insolvenzgerichtes oder Treuhänders wohnen bleiben oder kann man frei wählen wo man wohnt, z.B. Insolvenz in Berlin eröffnet, Umzug nach München?

Gruß
Hoffnungsloser

Titel: Re: Strauß an Fragen
Beitrag von: Feuerwald am 30. Juni 2011, 13:19:19
1. Ist es möglich, Fixkosten anrechnen zu lassen, so dass sich das nicht pfändbare Einkommen erhöht, z.B. Kinderbetreuungskosten, private Krankenkasse?


- kann geprüft werden:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850e.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html


2. Ist eine Jobaufnahme im Ausland möglich, zum Beispiel in Belgien, Niederlande, Polen?

- ja, das ist grundsätzlich möglich.


3. Ein Schwerbehinderter hat höhere steuerliche Freibeträge. Muss er die daraus "gewonnenen" Einkommenszuwächse auch abtreten?

- Steuererstattungen im eröffneten Insolvenzverfahren gehen an den Treuhänder. In der WVP wieder an der Schuldner.


4. Muss am am am Ort des Insolvenzgerichtes oder Treuhänders wohnen bleiben oder kann man frei wählen wo man wohnt, z.B. Insolvenz in Berlin eröffnet, Umzug nach München?

- mann kann freilich umziehen. Der Wohnsitzwechsel muss dem Gericht und dem TH jedoch angezeigt werden.