Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 02. März 2012, 19:58:39

Titel: strecke zum arbeitsplatz hat sich geändert
Beitrag von: Momo72 am 02. März 2012, 19:58:39
liebe foris

mein mann ist seit april letzten jahres in der PI. da er pro strecke einen weg zur arbeit von 50 km hatte ist sein pfändfreier betrag per gerichtsbeschluß hochgesetzt worden.
nun ist es so das mein mann in ein anderes lager versetzt wurde und sein arbeitgeben hat ihm mitgeteilt das er jetzt auch dauerhaft (nicht wie geplant nur zeitweise) dort bleiben wird.
zum anderen lager hat er aber pro strecke nur einen weg von gut 30 km

wie geht man nun am besten vor? klar ich denke es dem TH und dem gericht mitteilen. aber was wird dann passiert? wird dann das gerichtsurteil ganz aufgehoben und wir müssen wieder ganz neu einen antrag stellen oder wird das bestehende urteil einfach nur entsprechend der differenz geändert?

ich hoffe ich hab das einigermaßen verständlich ausgedrückt..
über antwort wäre ich wirklich dankbar

lg
momo
Titel: Re: strecke zum arbeitsplatz hat sich geändert
Beitrag von: paps am 02. März 2012, 20:16:08
Sie könnten einen Abänderungsantrag stellen.
Aber bitte vorher kontrollieren, ob die 30km auch die schnellste Strecke(zeitlich) ist.

Im Gegenzug könnte auch der Steuerfreibetrag erhöht werden.
Titel: Re: strecke zum arbeitsplatz hat sich geändert
Beitrag von: Momo72 am 02. März 2012, 20:44:09
ah ja danke schön! dann werden wir das machen beim gericht. kann man davon ausgehen das der aktuelle antrag vom selben bearbeitet wird (also das man einen festen "sachbearbeiter" hat) wie der erste?