Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: agent071 am 27. November 2009, 12:04:58

Titel: Strom Rechnnungen
Beitrag von: agent071 am 27. November 2009, 12:04:58
Hallo zusammen.

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase seit 07.2009.Kurz da nach müsste ich mein 400€ job auf 160€ umstellen.Durch die änderung hat das ARGE immer noch nicht geschaft entsprechende änderung vorzunehmen.Da durch bin ich mit den strom rechnnungen in verzug geraten,so um die 300€.
Wie soll ich m,ich weiter verhalten...Meinen TH benachrichtigen, dem Rhein Energie wegen meiner Insolvenz bescheidt sagen ...oder???
Kann Rhein Energie mir das strom sperren???

Danke an alle die mir weiter helfen können ; :thumbup:
Titel: Re: Strom Rechnnungen
Beitrag von: verena29 am 27. November 2009, 12:26:28
Hallo,

selbstverständlich können Sie dir den Strom sperren du bist in Verzug!
Ich würde den Stromlieferanten bescheid geben Zeit verschaffen, notfalls anbieten kleine extra zahlungen und dann dem TH bescheid geben vielleicht kann der was machen mit der Arge! Annsonsten bei der  Arge vorbei gehen, beim Amtsleiter beschwergen ansonsten bei der geschäftsstelle der Arge beschweren!!!

klappt immer war zumindest bei mir so das ist dein Recht die sollen sich mal in dringenend Fällen beeilen... :coffee:
Titel: Re: Strom Rechnnungen
Beitrag von: auchpleite am 27. November 2009, 12:36:38
Hallo,

Zitat
(...) Durch die änderung hat das ARGE immer noch nicht geschaft entsprechende änderung vorzunehmen.Da durch bin ich mit den strom rechnnungen in verzug geraten,so um die 300€.
Bei unverschuldeter Entstehung von Stromschulden besteht die Möglichkeit der Darlehensgewährung seitens der ARGE. Der Abtrag muß schriftl. erfolgen.

Zitat
Kann Rhein Energie mir das strom sperren???
Das kann mitunter die Konsequenz eines Zahlungsrückstandes sein.
Flucht nach vorne ist oftmals ein probates Mittel - ein pers. Gespräch beim Versorger, und eine plausibele Erklärung, kann sicherlich nur von Vorteil sein...

Warum lassen Sie die mtl. Strom-Vorauszahlungen nicht direkt von der ARGE an den Versorger zahlen?