Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: malu am 20. Juli 2007, 21:12:10

Titel: Strom vorzeitig abgelesen wegen Insolvenz???
Beitrag von: malu am 20. Juli 2007, 21:12:10
Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand auf meine Frage hier antworten.

Ich habe vor ca.  3 wochen meinen Insolvenzantrag gestellt. 

Heute kommt ein Mitarbeiter meines Stromanbieters, um den Stromzähler abzulesen.
Ich war völlig verwundert, denn das wäre erst im November fällig.  Nach Überprüfung der Personalien des Mannes habe ich bei meinem Stromanbieter angerufen und nach dem Grund dieser vorzeitigen Ablesung nachgefragt.  Die Mitarbeiterin konnte mir nur sagen, daß es einen Vermerk der Insolvenz in meinen Daten gebe, weiter wüßte sie nicht.

Nun meine Frage: hat das jemand auch so erlebt? und was ist der Grund hierfür? Bekommt nun jeder, auch z. B.  mein Vermieter Bescheid??? :Oh_no:  Das wäre für mich sehr schlimm, da mein Vermieter mit im Haus wohnt, zwar privat ist, aber einer Verwaltung die Vermietungsangelegenheiten übergeben hat.  Doch wenn diese ihm Bescheid gibt, habe ich hier die Hölle auf Erden.

Warte dringlichst :shock: auf Antworten!

Malu
Titel: Re: Strom vorzeitig abgelesen wegen Insolvenz???
Beitrag von: Feuerwald am 20. Juli 2007, 21:55:00
Nun erst mal Hallo Malu !

Das Verfahren des Stromanbieters ist richtig,

sollte sich ein Nachzahlungsanspruch aus der Zeit bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeben, ist dieser eine Insolvenzforderung und kann zur Tabelle angemeldet werden. Ein mögliches Guthaben hingegen wäre Insolvenzmasse und würde an den Treuhänder zu zahlen sein (aber nur im Insolvenzverfahren, später in der WVP nicht mehr).

Bzgl. des Mietvertrags,

da gibt es den § 109 InsO, der besagt, dass der Treuhänder dem Vermieter gegenüber erklären kann, nicht in das Mietverhältnis einzutreten. Das kommt durchaus vor, muss aber nicht passieren. Diese Vorschrift dient im Grunde dem Schutz der Wohnung, da eine Kündigung durch den Treuhänder nicht erfolgen muss. Ferner besagt § 112 InsO, dass der Vermieter wegen der Insolvenz nicht kündigen darf, selbst dann nicht, wenn Mietrückstände aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung bestehen.

Gruss
Feuerwald