Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Die_Anderen_waren_es am 18. Juni 2012, 14:14:49
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Hallo,
bin noch im laufenden Verfahren. Mein Stromanbieter rief mich heute an und teilte mir mit, dass ich eine Erstattungvon knapp 200 Euro habe. Auf Grund des bekannten Privatinsolvenzverfahren fragte mich die nette Dame des Energieversorgers ob ich damit einverstanden bin, wenn mein Guthaben mit den nächsten 2 Forderungen verrechnet wird. Im Falle einer Auszahlung müssten sie sonst an den TH auszahlen/Überweisen.
Darf ich das Angebot annehmen oder muss ich die Auszahlung an den TH veranlassen?
Danke schonmal für die Antworten.
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Meiner MEinung nach dürfen Sie es auch verrechnen lassen.
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Ich habe da einige Zweifel.
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Wenn ich es mit aktuell rückständigen Vorauszahlungen verrechne, wo ist da der Widerspruch? Klar, ist konstruiert, aber bitte Ihre Argumente, Insokalle.
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Ich kann sagen, das dies eine Sache des IV ist.
Von einem Bekannten, auch im Eröffnungsverfahren, erfuhr ich, das die Beträge an den IV ausgezahlt werden mußten.
Mein IV gab mir die Erlaubniss es Verrechnen zu lassen.
Am besten den IV selbst fragen. So ist man auf der sicheren Seite!
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Wenn ich es mit aktuell rückständigen Vorauszahlungen verrechne, wo ist da der Widerspruch?
Es kommt halt auf die Zeiträume an. Die lfd. Nebenkosten sind(sehr wahrscheinlich) aus dem insolvenzfreien Vermögen zu zahlen. Wenn die Erstattungen Zeiträume vor Eröffnung betreffen, dann sind das Ansprüche der Masse (hier lt. Sachverhalt auch sehr wahrscheinlich). Und dann scheidet eine Verrechnung aus, § 96 Abs. 1 Nr. 4 InsO.
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Und wenn die Erstattung Zeiträume nach Eröffnung betrifft (davon war ich wiederum ausgegangen), kommt man gar nicht erst zu § 94 InsO. Und wegen § 80 InsO dürfte es für eine Aufrechnung an der erforderlichen Gegenseitigkeit fehlen. Selbst wenn man die Aufrechnung noch bejahen würde, scheitert es, s.o. bei Garin wegen § 96 InsO. Weil der Versorger von der InsO weiß, hilft ihm auch nicht § 82 InsO.
Das ändert nichts daran, dass praktisch oft einfach aufgerechnet wird. Viele IV interessiert es nicht sehr, es sei denn man erwischt den aus dem anderen Thread, der sich die Jahresabrechnung vorlegen lässt.
Den Vorschlag, den IV zu fragen, finde ich gar nicht mal so schlecht.
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Danke für die Antworten.
Habe mit meinem TH gesprochen: Ihm war es egal und ich solle selbst entscheiden ob ichs auszahlen lasse und davon die nächsten Abschläge bezahle oder ob ichs verrechnen lasse. Wegen solcher geringen Beträge lohne sich der ganze Aufwand nicht!! ....habe dann den Stromanbieter angerufen und alles wurde verrechnet.
Die Abrechnungsperiode begann übrigens genau mit Insolvenzeröffnung vor einem Jahr. Die Erstattung entstand erst mit Abschlägen nach Eröffnung des Verfahrens. Der Stromanbieter hatte damals abgerechnet, den offenen Abschlag zur Tabelle gemeldet und mir ne neue Kundennummer gegeben....ihm ist also auch die Insolvenz bekannt.
Muss auch erwähnen, dass mein TH einer von den "lieben" ist. Er hat mir schon oft geholfen, wenn ein Gläubiger aus der Reihe tanzte oder etwas unklar war.....wir können sogar miteinander lachen und "rumalbern".
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Muss auch erwähnen, dass mein TH einer von den "lieben" ist. Er hat mir schon oft geholfen, wenn ein Gläubiger aus der Reihe tanzte oder etwas unklar war.....wir können sogar miteinander lachen und "rumalbern".
Dann bin ich wenigstens nicht alleine mit dem Glück :thumbup:
Das darf ich nämlich auch genießen :whistle: