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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?  (Gelesen 4302 mal)

Administer

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Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« am: 07. Oktober 2009, 10:07:53 »

hallo,

dass Stromrückzahlungen an den TH abzujführen sind als Neuvermögen (obwohl ich ja aus meinem nicht pfändbaren Lohn die ja bezahlt habe - für mich widersinnig), habe ich hier schon erlesen. Bin nun schon seit ca. 3 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. habe durch Einsatz eigener Mittel Strom- und Gasersparnis erreicht und nun die Jahresabrechnung mit ca. 600 € Guthaben erhalten, aufgeteilt  derart, dass ca. 150 € anstelle der nächsten Rate einbehalten wird und ca. 450 € kommen als Verrechnungsscheck.

Frage 1: sind 600 abzuführen oder die 450 €, die mir per V-Scheck zugestellt werden

Frage 2: ist es legitim, dem TH dies so anzuzeigen, dass man die 450 € gerne in z. B. 4 Monatsraten abführen möchte, da man sich augenbedingt eine neue Brille mit stärkeren Gläsern kaufen möchte, aber die Optiker nun einmal kein Kreditinsitut sind und Bares in 1 oder 2 Summen lacht.


Welche rechtl. Würdigung ist anzusetzen, wie kann ich dies elegant lösen? Mein TH ist eher spröde.

Wer kann mir bitte konkreten fachlichen Rat / Hilfe geben?

Danke an alle Antworter und das Forum - bin neu hier.

LG Administer
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2009, 21:46:29 von Administer »
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Feuerwald

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2009, 10:22:52 »

 Bin nun schon seit ca. 3 Jahren in der Verbraucherinsolvenz.

- läuft das eigentliche Insolvenzverfahren noch? Nach 3 Jahren?

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Administer

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2009, 12:55:24 »

Bin nun schon seit ca. 3 Jahren in der Verbraucherinsolvenz.

- läuft das eigentliche Insolvenzverfahren noch? Nach 3 Jahren?



@Feuerwald: Sorry - war schon ungenau von mir vorgetragen. Nun so:

Die Geschäfts-Nr. ist 000 IK 00/06; Anfang Juni 2007 Beschluss vom Insolvenzgericht, dass Schlusstermin Anfang April 2008 ist. Mitte November 2006 Prüfungstermin (Insolvenztabelle). Laufzeit der Abtretungserklärung ist 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.07.2006.

Bislang habe ich pfändbare Teile vom Lohn abgeführt, doch nun ist mir nicht klar, ob ich wie eingangs beschrieben die Gesamtgutschrift über ca. 600 € abführen muss. Der Stromlieferant verrechnet ca. 150 € bereits einbehaltend mit der aktuell fälligen, monatlichen Abschlagszahlung und sendet mir einen V-Scheck über cdie restlichen a. 450 €.  Muss ich also 600 € abführen (die verrechneten ca. 150 € aus meinem Portmonaise herausholen und dazulegen) oder die zur Auszahlung kommenden 450 € aus dem zugesandten Scheck?  Zugewinn ist meines Erachtens geltlich nur 450 €. Wie ist dies zu handhaben und weiter kann man wie es dem TH schmackhaft machen, wenn man die abzuführende Summe in 4 Raten z. B. überweisen möchte, da ein größerer Geldbetrag wie vor schon ideal wäre, eine benötigte Brille (ärztl. Rezept/Verordnung) gleich ganz zu bezahlen. Oder gibt es vielleicht sogar eine rechtl. Handhabung für solche Umstände/Gegebenheiten. Evtl. über Auskommentierungen?
Ich wäre für eine fachliche Auskunft / Rat / Hilfe sehr dankbar, denn mein TH ist nicht gerade pflegeleicht zu beeinflussen. Danke.  :neutral:


lg
Administer
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2009, 22:22:10 von Administer »
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ThoFa

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 09:45:54 »

Hallo,

ist das Insolvenzverfahren nun aufgehoben oder nicht? Wenn im April 2008 Schlusstermin war, müsste Sie eigentlich auch einen Beschluss über
die Aufhebung haben. In dem Fall können Sie mit dem Geld eine Forumsrunde geben, Sie können es dann nämlich behalten.

MfG

ThoFa
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Administer

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2009, 10:14:15 »

Hallo,

ist das Insolvenzverfahren nun aufgehoben oder nicht? Wenn im April 2008 Schlusstermin war, müsste Sie eigentlich auch einen Beschluss über
die Aufhebung haben. In dem Fall können Sie mit dem Geld eine Forumsrunde geben, Sie können es dann nämlich behalten.

MfG

ThoFa

Hallo ThoFa,

ich habe leichte Schwierigkeiten mit den Begrifflichkeiten. Also - ich muss noch 3 Jahre pfändbare Teile abführen, dann das Jahr Wohlverhalten und dann der Persilschein. Die angaben aus meinem 2.ten Post habe ich aus meinen Unterlagen zuhause abgeschrieben, wenn auch nicht im kompletten Wortlaut. Ich bin momentan in der 6-jährigen Phase, in der die pfändbaren Teile abzuführen sind. Wie diese Phase genannt wird, weiß ich nicht und steht auch nicht in meinen Unterlagen vom Gericht. Dies noch einmal als Erklärung.

Kann mir jemand zu meinen Fragen Auskunft geben? Wäre prima + Danke.

LG Administer
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ThoFa

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2009, 11:50:20 »

Hallo,

Kann mir jemand zu meinen Fragen Auskunft geben? Wäre prima + Danke.

nein. Denn ohne Verfahrensstand keine Antwort. Wenn Sie möchten senden Sie mir Aktenzeichen, Insolvenzgericht und Nachname per PN, dann schaue ich nach.

MfG

ThoFa
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ThoFa

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #6 am: 08. Oktober 2009, 20:59:50 »

Hallo,

so habe nachgeschaut. Der Aufhebungsbeschluss steht nicht mehr drin, Ihnen wurde aber Mitte 2008 die Restschuldbefreiung gem.  §291 InsO angekündigt. Dann ist das Verfahren auch aufgehoben. Dann können Sie das Geld behalten und mir ein Weihnachtsgeschenk davon kaufen.  :wink:

MfG

ThoFa
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ThoFa

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Re: Stromrückzahlung - in Raten an TH abführbar?
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2009, 22:51:22 »

Nachfrage von Adminster per PN:

Zitat
Hallo ThoFa,

Danke für die schnelle Antwort. Sorry, dass ich noch einmal nachfrage: Wieso kann ich das Geld behalten, muss aber den Überhang von meinen Einkünften (Lohn) abführen. Bitte nicht mißverstehen, aber ich möchte schon verstehen, warum sich das so verhält. Weiterungen würde ich ganz dankbar annehmen - das ist hier ein Internetforum - keine Kanzlei. Bei Ihrer sicherlich fachlichen Kompetenz ist es Ihnen doch bestimmt leicht, mir Rechtssicherheit an die Hand zu geben.

Hallo,

Ein Blick ins Gesetz hilft bei solchen Fragen weiter. Sie treten lediglich die pfändbaren Bezüge (oder an deren Stelle tretenden) aus einem Dienstverhältnis ab (§287 (2) InsO).
Sobald das Insolvenzverfahren beendet ist, endet auch der Insolvenzbeschlag und man kann wieder Vermögen bilden. Auch Geschenke, ein Lottogewinn o.ä. kann nach Insolvenzende vom Schuldner behalten werden. Eine Ausnahme gibt es nur beim Erbe, hier ist der hälftige Wert abzugeben (§295 (1) 2. InsO).

MfG

ThoFa
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