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Autor Thema: Stromsperrmitteilung obwohl insolvenzmasse-wie verhalten?  (Gelesen 1929 mal)

feierfrau81

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Hallo,

ich bin seit februar 2008 in privatinsolvenz. bei meinem energieversorger ist noch die jahresendabrechnung für das letzte jahr offen. normalerweise müsste dieser in die insolvenzmasse aufgenommen werden. Meine treuhänderin hat den Energieversorger jedoch nicht angeschrieben, so dass ich den energieversorger in eigenregie informiert habe, mit der bitte auf das schreiben meiner treuhänderin zu warten . das ganze ist nun ca 6 wochen her. in der zwischenzeit, habne ich die endabrechnung meiner treuhänderin gegeben, damit sie sich mit dem energieversorger in verbindung setzen kann. heute kam nun ein brief meines stromlieferanten eine sperrmitteilung für freitag!!!   :shock: ich habe daraufhin sofort meinen energieversorger angerufen, dort wurde ich nur angepampt.... frei nach dem motto `kein geld ,kein strom`daruafhin habe ich sie daraufhingewiesen, dass ich gar nicht zahlen darf selbst wenn ich das wollte, weil ich damit ja aus dem insoverfahren fliege -  sachbearbeiterin nicht da soll freitag früh nochmal anrufen, mit dem beisatz sie wird sich dabei schon was gedacht haben..... nun habe ich meine insolvenzverwalterin angerufen ihr die lage geschildert-diese völlig entsetzt,mir gesagt sie hat den stromlieferanten angeschrieben das kann doch gar nicht sein... etc. sie schaut die unterlagen nochmal durch und meldet sich in einer halben stunde. hat sie nicht-daraufhin habe ich die anwaltskanzlei nochmal angerufen,jedoch nur die sekretärin am telefon treuhänderin in besprechung sie schicken ein fax an den stromlieferranten..... habe jetzt angst das hier am freitag gesperrt wird und keiner was unternimmt, was soll ich denn jetzt tun????? bin völlig verzweifelt, habe hier familie sitzen -das wäre die absolute katastrophe danke für antworten lg feierfrau :Oh_no: :Oh_no:
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paps

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Re: Stromsperrmitteilung obwohl insolvenzmasse-wie verhalten?
« Antwort #1 am: 21. Mai 2008, 23:09:03 »

Sie könnten dem Versorger per Fax das Akltenzeichen mitteilen.
Verweisen Sie dabei auf mögliche Regressforderungen an den Versorger, da nach  §89(1) Inso Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt sind.

Eventuell können Sie auch am Freitag beim Insogericht noch eine entsprechnde verfügung einholen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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feierfrau81

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Re: Stromsperrmitteilung obwohl insolvenzmasse-wie verhalten?
« Antwort #2 am: 22. Mai 2008, 09:08:05 »

 :thumbup: vieklen dank für ihre antwort!!!! das werde ich gleich freitag früh tun lg feierfrau
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