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Autor Thema: Stundung der Verfahrenskosten  (Gelesen 2203 mal)

rainer1411

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Stundung der Verfahrenskosten
« am: 11. Mai 2008, 09:12:00 »

Guten Morgen zusammen

Mein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten wurde bewilligt.

Nach meinen Informationen werden Einnahmen des IV`s zunächst dazu verwendet, die Verfahrenskosten zu bedienen.
Nun habe ich meinen IV gefragt, ob die Mieteinnahmen aus den zwangsverwalteten Immobilien zur Deckung der Verfahrenskosten herangezogen werden, damit ich am Ende der WVP nicht schon wieder einen Schuldenberg vor mir habe. Eine Antwort werde ich wohl nicht erhalten.

Daher meine Frage ans Forum:

Wozu werden diese Mieteinnahmen in der Regel verwendet?
Zur Deckung der Verfarenskosten, oder
erhalten die absonderungsberechtigten Gläubigerbanken die Mieten, oder was wäre sonst noch denkbar?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im voraus.

MfG

rainer1411
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rainer1411
 

paps

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Re: Stundung der Verfahrenskosten
« Antwort #1 am: 11. Mai 2008, 20:34:22 »

Nun zualler erst werden die Kosten wohl für die Hauskosten verwendet.
Danach sollten Gerichts- und TH-Kosten berücksichtigt werden.

Sind diese beglichen bekommen die Gläubiger etwas ab.

Die Grunddschuldgläubiger werden m.W. nicht vorrangig aus diesen Kosten bedient, da Sie ja nach Freigabe aus der Grundschuld verwerten können.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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