Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 11. Mai 2008, 09:12:00

Titel: Stundung der Verfahrenskosten
Beitrag von: rainer1411 am 11. Mai 2008, 09:12:00
Guten Morgen zusammen

Mein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten wurde bewilligt.

Nach meinen Informationen werden Einnahmen des IV`s zunächst dazu verwendet, die Verfahrenskosten zu bedienen.
Nun habe ich meinen IV gefragt, ob die Mieteinnahmen aus den zwangsverwalteten Immobilien zur Deckung der Verfahrenskosten herangezogen werden, damit ich am Ende der WVP nicht schon wieder einen Schuldenberg vor mir habe. Eine Antwort werde ich wohl nicht erhalten.

Daher meine Frage ans Forum:

Wozu werden diese Mieteinnahmen in der Regel verwendet?
Zur Deckung der Verfarenskosten, oder
erhalten die absonderungsberechtigten Gläubigerbanken die Mieten, oder was wäre sonst noch denkbar?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im voraus.

MfG

rainer1411
Titel: Re: Stundung der Verfahrenskosten
Beitrag von: paps am 11. Mai 2008, 20:34:22
Nun zualler erst werden die Kosten wohl für die Hauskosten verwendet.
Danach sollten Gerichts- und TH-Kosten berücksichtigt werden.

Sind diese beglichen bekommen die Gläubiger etwas ab.

Die Grunddschuldgläubiger werden m.W. nicht vorrangig aus diesen Kosten bedient, da Sie ja nach Freigabe aus der Grundschuld verwerten können.