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Autor Thema: Stundung des Pfändungsbetrages bei Insolvenz ?  (Gelesen 1895 mal)

Peter123

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Stundung des Pfändungsbetrages bei Insolvenz ?
« am: 12. Juni 2009, 20:56:12 »

Hätte mal folgende Frage:

Ich befinde mich derzeit in der Verbraucherinsolvenz. Durch Trennung von der Partnerin bin ich gezwungen umzuziehen. Bei unserem jetzigen Vermieter haben wir keine Kaution hinterlegt, die ich jetzt für die neue Wohnung einsetzen könnte, bzw. dem Treuhänder geben könnte.

Natürlich bräuchte ich für die neue Wohnung Kaution, habe Umzugskosten, Renovierung etc. Geld was ich natürlich erstmal nicht so habe.

Irgendwo habe ich gelesen, dass man sich dann mit dem Treuhänder in Verbindung setzen solle und dieser den Pfändungsbetrag Stunden könne. Stimmt das? Wenn ja, wie muss ich das anstellen, und für wieviele Monate könnte er das Stunden? Wie läuft das dann praktisch ab?
Edit: Sorry habe grade erst die Bitte des Moderators gelesen: Ich befinde mich in der Verbraucherinsolvenz, Verfahren  wurde im Mai 2009 eröffnet.

Danke,
Peter
   :cheesy:
« Letzte Änderung: 12. Juni 2009, 21:02:14 von Peter123 »
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paps

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Re: Stundung des Pfändungsbetrages bei Insolvenz ?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2009, 23:11:06 »

Stundung habe ich zwar noch nicht gehört, aber sehr interessante Variante.
Der Schuldner könnte nach 850f (1) b ZPO einen Antrag auf Änderung des pfändungsfreien Betrages stellen.

Ob das was bringt, kann man so nicht sagen, da der Pfändungsbetrag doch sher hoch sein müßte, um die Kosten zusammen zu bekommen.

Ev. hilft ein Darlehen der ARGE/Sozialamt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Peter123

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Re: Stundung des Pfändungsbetrages bei Insolvenz ?
« Antwort #2 am: 12. Juni 2009, 23:33:18 »

naja, ich habe ja glücklicherweise einen Vermieter gefunden, der mit einer Ratenzahlung der kaution einverstanden ist. mein pfändungsbetrag ist ca. 270 EUR monatlich, naja wenn das für 2,3 monate ausgesetzt würde, die pfändung meine ich, würde mir das auch schon sehr helfen! 

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rookie

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Re: Stundung des Pfändungsbetrages bei Insolvenz ?
« Antwort #3 am: 14. Juni 2009, 16:07:55 »

Die Kaution kannst Du sowieso in 3 Raten bezahlen...ist sogar gesetzlich so geregelt.

Eine Aussetzung der Pfändung halte ich für aussichtslos.....schlieslich bist du ja in der Insolvenz und nicht im Erholungsurlaub... :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:
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