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Autor Thema: Rat gesucht: Vergleich oder Insolvenz (Regel oder Verbaucher usw.)?  (Gelesen 1429 mal)

hiddenstar82

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Hallo zusammen. Ich lese schon länger im Forum mit und finde, dass man hier ein wirklich hohes Niveau mit teilweise sehr kompetenten Usern vorfindet. Dies ist ein langer Post - ich bin nicht böse, wenn nicht jeder "Lust hat", sich komplett damit zu beschäftigen. Aber vielleicht ist ja der eine oder andere Experte dabei, dem die Lösung schon "auf der Zunge liegt"  :cheesy:

Zu meinem Thema: Ich habe seit ca. 10 Jahren Schulden, die zu einem großen Teil aus meiner früheren Selbständigkeit resultieren. Grob skizziert kann man sagen: Ich war einfach zu jung und unbedarft, dazu kam eine - damals noch - ziemlich offenherzige Bereitschaft, etwa der Banken, einem mit Darlehen, Leasingverträgen usw. "zu helfen".

Ich habe von ursprünglich rund 40.000 € (die erschreckend schnell "zusammen kamen") ca. 12.000 € getilgt (davon 7.500 € in 2011). Allerdings ist meine finanzielle Situation nach wie vor sehr angespannt und unsicher. Ich bin in Teilzeit (25 Stunden/Woche) im Büro angestellt und verdiene brutto 1.000 €, was bei LST.-Klasse 1 788 € netto ergibt. Das deckt die aller nötigsten Ausgaben. Zusätzlich habe ich einen Gewerbeschein und arbeite in erster Linie als Promoter bzw. auch einige Male im Jahr als Teamleiter im Auftrag mehrerer Promotionagenturen. In 2012 habe ich dadurch rund 9.000 € Gewinn vor Steuern erzielt, also ein durchaus "erwähnenswerter" Nebenverdienst, der auch immer wieder teilweise für Tilgungen verwendet wurde. Erst im Sommer habe ich mein Schuldenproblem "mal wieder" eingenhändig angepackt und mit meinen Gläubigern Raten vereinbart. Seit Herbst 2012 habe ich aber eine - noch andauernde - nicht so tolle Phase, was die Selbständigkeit betrifft. Die Einnahmen sind im Moment viel zu gering (rund 200 € mtl. Gewinn vor Steuern), dadurch haben sich über mehrere Monate NEUE Rechnungen aufgetürmt (Strom, Telefon, eine Arztrechnung über 500 € usw.), die erst mal angegangen werden wollen. An die Raten war also seit Oktober nicht mehr zu denken. Leider habe ich auch nicht auf die Schreiben der Gläubiger reagiert, was natürlich - ohne Frage - total dämlich ist! Aber in der Theorie ist das natürlich alles immer leichter, als wenn man (phasenweise) das Gefühl hat, man kämpft gegen Windmühlen.. Nun habe ich eine Kontopfändung über 500 € und eine weitere Vollstreckungsankündigung.. Nach etwa einem Jahr, in der ich - dank ausreichendem Einkommens - erstmalig das Gefühl hatte, "das Ruder" in der Hand zu haben, ist die Situation nun also total zugespitzt.

Eine Insolvenz habe ich immer vermieden, da ich es auch ohne schaffen wollte. Nun will ich aber endlich eine "saubere Lösung" haben. Meine Idee ist, den Hauptgläubigern einen Vergleich anzubieten. Ich habe gelesen, dass dies nicht unbedingt eine Einmalzahlung bedingt, sondern durchaus auch ein Ratenplan sein kann. Ich finde das zwar - aus Sicht der Gläubiger - nicht unbedingt logisch, aber gut... Ich überlege, den Gläubigern 20 % der ursprünglichen Forderung anzubieten(mit dem Ziel, dann tatsächlich eine Quote von höchstens 33 % zu erreichen). Da mein selbständiges Einkommen schwankt, sind sämtliche fest zugesagte Raten im Prinzip nicht "seriös". Plump ausgedrückt: Mal kann ich 1.000 € auf einmal tilgen, dann weiß ich wieder nicht, wovon ich meinen Strom bezahlen soll.. Deshalb würde ich einfach einen Stichtag vereinbaren wollen (z.B. binnen 36 Monaten), bis zu dem spätestens der Vergleichsbetrag eingezahlt sein muss. Diese Idee stammt allerdings von mir, habt ihr da Erfahrungen, ob es solche Lösungen in der Praxis gibt?

Die Alternative, die ich sehe, ist ein Insolvenzverfahren. Anders als früher wäre ich dazu nun grundsätzlich auch bereit. Aber hier gibt es gleich mehrere Probleme.

1.) Laufendes Gewerbe
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich als ehemaligerSelbständiger durchaus die Verbraucherinsolvenz beantragen (wenn ein paar weitere Bedingungen erfüllt sind, was bei mir der Fall ist [< 20 Gläubiger usw.]). Es wäre sogar überhaupt kein Problem, während der WVP ein neues Gewerbe anzumelden. Ein bestehendes Gewerbe hingegen, ist sofort und immer ein Ausschlußkriterium?! Selbst wenn jemand nur ein Ebay-Geschäft mit 50 € Umsatz pro Monat betreibt, ist er damit ein Fall für die Regelinsolvenz - trotz hauptberuflicher Festanstellung? Wenn dieser jemand sein Gewerbe aber "mal kurz" abmeldet, darf er in die Verbraucher-Inso. und kann dann auch sein Gewerbe kurzerhand wieder anmelden?  :wink: Hört sich sehr skurril an, aber scheint so zu sein, oder?

2.) Unterstützung durch die Schuldnerberatung
Aus Problem Nr. 1 ergibt sich ein weiteres: Würde ich mein Gewerbe nicht (zeitweise) abmelden und unter die Regelinsolvenz fallen, hätte ich keinerlei Unterstützung durch eine Schuldnerberatung zu erwarten. Ich will einfach mal damit brechen, zu meinen, das schon alles selbst irgendwie "hinzukriegen" und hätte gern so eine Beratungsstelle an meiner Seite. Ich hätte ja im Prinzip sonst nichts dagegen, ein "normales" Regelinsolvenz-Verfahren zu durchlaufen (oder ist das naiv gedacht?). Ich erkenne keine wirklichen Nachteile, zum Teil sogar im Gegenteil (was Treuhänder usw. angeht).. Irgendwie sagt mir aber mein Bauchgefühl und auch ein paar "halbwissende" Kommentare aus dem Bekanntenkreis, dass man - wenn möglich - die Verbraucherinsolvenz nutzen sollte. Was meint ihr dazu?

3. Änderungen im Insolvenzrecht
Der dritte Punkt ist, dass es ja ganz aktuell Pläne der Bundesregierung gibt, eine erhebliche Verkürzung der WVP zu beschließen (auf 3 Jahre, wenn 25 % der Schulden zzgl. Verfahrenskosten aufgebracht werden bzw. auf 5 Jahre, wenn "nur" die Verfahrenskosten aufgebracht werden). Das stellt natürlich wieder in Frage, ob es JETZT Sinn macht, in die Insolvenz zu gehen. Würde das Gesetz schnell durch kommen, hätte ich wohl einen riesen Fehler gemacht. Andererseits macht es auch keinen Sinn, auf ein Gesetz möglicherweise noch jahrelang zu warten. Wie würdet ihr euch hier verhalten?

Danke für eure Geduld :-)
« Letzte Änderung: 17. Januar 2013, 18:53:00 von hiddenstar82 »
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kissilein

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Re: Rat gesucht: Vergleich oder Insolvenz (Regel oder Verbaucher usw.)?
« Antwort #1 am: 18. Januar 2013, 09:45:27 »

Hallo,
bitte eröffnen Sie einen neuen Thread.
Hier bei meiner Frage, findet Sie sonst keiner. Diese ist sonst nicht veröffentlicht.
Ich habe auch Regelinsolvenz hinter mir. Es ist nicht so schlimm, wie es dargestellt wird.
Listen Sie mir doch Ihre Fragen genau auf, dann kann man gezielt anworten.
Grüße

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paps

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Re: Rat gesucht: Vergleich oder Insolvenz (Regel oder Verbaucher usw.)?
« Antwort #2 am: 18. Januar 2013, 13:40:53 »

zu 1 ja in etwa richtig. Allerdings dürfte ein gelegentlicher Verkauf bei e-bay kein Grund für eine Regelinsolvenz sein

zu 2 es gibt auch Sb für Gewerbetreibende (ehemalige). Allerdings ist dies nicht so gerne gewollt. Einfach mal bei ihrer SB voer Ort fragen.
Möglich wäre bei geringem Einkommen auch der Versuch noch einen Beratungsschein für einen Anwalt zu bekommen. Anderen Falls muss man sich vorab auf die Anwaltsgebühr einigen.

zu 3 diese Pläne sind seit der letzten Bundestagswahl auf dem Tisch. Ob eine Umsetzung noch vor der nächsten gibt, ist fraglich.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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