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Autor Thema: Teilnahme an Restschuldbefreiung  (Gelesen 2160 mal)

rainer1411

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Teilnahme an Restschuldbefreiung
« am: 10. April 2008, 14:34:10 »

Guten Tag zusammen,

Frage:

Nimmt Forderung aus dem gekündigten Telefonvertrag an der Restschuldbefreiung teil?

Wie soll ich auf weitere Mahnungen reagieren oder kann ich mir, ohne  mir Nachteile einzuhandeln, weitere Reaktionen ersparen?

Sachverhalt:

Im August 2007, 3 Monate vor Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, habe ich einen Telefonvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Im Dezember 2007 habe ich den Vertrag den mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Eizugsermächtigung widerrufen.
Den Anschluss nutze ich umzugsbedingt seit dieser Zeit auch nicht mehr. Den Anschluss mit in die neue Wohnung zu nehmen, machte keinen Sinn, da dort bereits ein Anschluss von meiner Freundin vorhanden war.
Die Telekom, wen wunderts, tut so als ob es keinerlei Schriftverkehr gegeben habe und versendet Mahnungen. Ich mache per fax auf meine Zahlungsunfähigkeit und das laufende Inso Verfahren aufmerksam, aber die Telekommaschinerie verschickt weiter unverdrossen Mahnungen.

Besten Dank für Ihre Antworten im voraus.

MfG

rainer1411
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rainer1411
 

dobberstein

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Re: Teilnahme an Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 10. April 2008, 15:25:32 »

rainer, Du bist doch in der Insolvenz. Du hast doch sicherlich Deine Gläubiger , Deine Dauerschuldverhältnisse dem Insolvenzverwalter mitgeteilt. Sollte die Telekom Dich weiter mit Briefen bombadieren, so leite diese an den Insolvenzverwalter weiter.
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pd
 

rainer1411

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Re: Teilnahme an Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 12. April 2008, 06:37:32 »

Danke für die Antwort

daraufhin habe ich den Gläubiger gestern beim IV, im laufenden Verfahren, nachgemeldet.
Meinen Verpflichtungen aus dem Dauerschuldverhältniss bin ich auch noch nach Eröffnung des Verfahrens bis Ende 12/07 nachgekommen.

Nimmt die Forderung dennoch an der RSB teil?

Danke für Ihre Antworten im voraus.

MfG

rainer1411
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rainer1411
 

paps

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Re: Teilnahme an Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 12. April 2008, 20:45:57 »

Es nimmt nur die Forderung bis zur Eröffnung an der RSB teil.

Grundgebühren, die danach entstanden sind, sind Neuschulden.

Sollte der Th das Dauerschuldverhältnis nicht beenden können, werden diese wohl an ihnen hängen bleiben.

Das Problem ist doch regelmäßig, dass durch die Bindung in 2-Jahresverträgen auch dann die Grundgebühr zu zahlen ist, auch wenn der Vertragspartner die Leistung garnicht nutzen kann.

Wurde denn der Auszug mitgeteilt?
Besteht über die Lebenspartnerin ein Telekomanschluß?

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rainer1411

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Re: Teilnahme an Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 13. April 2008, 07:21:02 »

Danke für die Antwort.

Das Verfahren läuft  noch, dass heisst, ich befinde mich noch nicht in der Wohlverhaltensphase.

Der neue Gläubiger wurde so gesehen ,nach Eröffnung des Verfahrens, aber vor Beginn der WVP  von mir an den IV gemeldet.
Im Gegensatz hierzu, die anderen Gläubiger, die hatte ich dem IV  bereits vor Eröffnung des Verfahrens gemeldet   .

MfG

rainer1411
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rainer1411
 
 

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