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Autor Thema: Teilzeit oder Vollzeit?  (Gelesen 1846 mal)

armekirchenmaus

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Teilzeit oder Vollzeit?
« am: 25. April 2012, 19:19:50 »

Hallo!
Ich habe diese Frage schon einmal in ähnlicher Form gestellt, habe aber noch keine befriedigende Antwort erhalten. Deshalb versuche ich es nochmal.
Ich bin noch im eröffneten Verfahren (und weiß, dass die Erwerbsobliegenheit erst in der WVP beginnt).
Ich habe aufgrund meiner 4 Kinder nie viel gearbeitet. Nun ist der älteste (20) zwecks Studium aus dem Haus, die zweite (18) steckt im Abi und wird ab Oktober auch auswärts studieren. Die beiden jüngeren (15 und fast 14) leben dann noch bei mir.
Wie umfangreich ist meine Erwerbsobliegenheit?? Muss ich vollzeit arbeiten oder sind 25 Stunden schon angemessen. Ich stecke gerade mitten im Bewerbungsmarathon und habe einige Vorstellungsgespräche vor und hinter mir. Bis jetzt habe ich mich fast nur auf Teilzeitstellen beworben. Ist das ausreichend? Damit meine Kinder nicht den ganzen Tag vor dem Computer hängen wenn ich nicht da bin, würde ich gerne die nächsten zwei Jahre noch halbtags Zuhause sein. Aber natürlich nicht, wenn ich damit meine RSB riskiere...
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Der_Alte

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Re: Teilzeit oder Vollzeit?
« Antwort #1 am: 25. April 2012, 21:51:43 »

Sie haben bei Kindern im Alter von 14 und 15 Jahren keine so umfassende Betreuungsleistung mehr zu erbringen, dass nur eine Teilzeitstelle ausreichen würde. Und das Argument, die Kids hingen sonst nur vorm Computer, ist kein so zwingedes, dass mehr als Halbtags nicht geht.
Anders herum stellt sich die Frage, ob Sie aufgrund Ihrer Ausbildung überhaupt in der Lage sein werden, ein Einkommen aus einer Vollzeitstelle zu realisieren, dass allein unter der Berücksichtigung der Kinder bei knapp über 2000 € netto liegt. Erst ab dieser Einkommenshöhe entsteht pfändbares und damit abtretungsfähiges Einkommen. Wenn Sie also so oder so kein pfändbares Einkommen haben, gibt es auch keine Gläubigerbenachteiligung und damit auch keinen Grund für einen Versagensantrag nach § 295 InsO.
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armekirchenmaus

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Re: Teilzeit oder Vollzeit?
« Antwort #2 am: 26. April 2012, 08:22:49 »

Vielen Dank für die Antwort.
Mein Einkommen würde bei Vollzeit aufgrund meiner geringen Berufserfahrung zwischen 1500 und 1700 (max. 1800) EUR brutto liegen. Es würde also frühestens bei Nichtberücksitigung aller Kinder ein pfändbares Einkommen erzielt werden.
Trotzdem werde ich mich dann wohl jetzt mal nach Vollzeitstellen umsehen. Wenn ich zunächst eine Halbtagsstelle annehmen und mich dann weiter auf Vollzeitstellen bewerben würde, würde mir ja wohl hoffentlich niemand einen Strick daraus drehen
LG armekirchenmaus
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Insokalle

Re: Teilzeit oder Vollzeit?
« Antwort #3 am: 26. April 2012, 11:50:23 »

Ich würde das auch angehen, weil die Stundung der Verfahrenskosten aufgehoben werden kann, wenn der Schuldner keine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder sich nicht um eine solche bemüht.
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