Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VitaminB am 26. Januar 2008, 09:44:16

Titel: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: VitaminB am 26. Januar 2008, 09:44:16
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.

Bin alleinerziehend mit einem Kind das 4 Jahre alt ist, und möchte eine Teilzeitstelle annehmem.
Wie läuft das dann wenn ich Einkommen habe bei ca.650€ Brutto, ergänzend Harz4, Unterhalt fürs Kind und Kindergeld?

Besteht dann ein Pfändbarer Betrag? Ich meine wird Kindergeld und Unterhalt angerechnet?

Zudem würde es eine Förderung von der Arbeitsagentur geben, wenn ich einen Job finde und annehme. Wie ist das mit dem Fördergeld? Ist das anrechenbares Einkommen, da es ja auch staatliches Geld ist?

Hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben, aber mir gehen 1000 Fragen durch den Kopf.

Ich kenne leider meinen TH nicht, und alles was ich wissen will soll ich schriftlich einreichen, das finde ich echt doof. Hoffe ihr könnt mir etwas helfen.
Titel: Re: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: ThoFa am 26. Januar 2008, 09:50:10
Hallo,

Unterhalt für das Kind und das Kindergeld wird nicht mit angerechnet.

Bei Ihnen ist erst ab 1.360,00 € netto etwas pfändbar, darüber werden Sie wohl nicht kommen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: VitaminB am 26. Januar 2008, 09:55:59
Hmm.. das weis ich eben nicht. Habe noch keine genauen Zahlen was da Netto rauskommt, und den ergänzenden Harz4 Betrag.

Diese Förderung würde 1 Jahr gehen und ist gestaffelt.. die ersten 6 Monate wären es jeweisl 250€ montl. dann wird es ganz schnell immer weniger. Der letzte 12. Monat wären es nur noch 10 €.

Was ist mit dem Geld?
Ich meine geht es hier nicht um das montl. Gesamteinkommen, so wie es die ARGE sieht?

Ich will einfach nichts falsch machen....
Titel: Re: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: ThoFa am 26. Januar 2008, 11:37:36
Hallo,

nun machen Sie sich doch keinen Kopf um ungelegte Eier. Selbst wenn was pfändbar wäre, dann ist es etwas im max. zweistelligen Bereich, das sollte doch kein Problem darstellen.
Wie gesagt, da wird aber nichts pfändbar sein.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: VitaminB am 26. Januar 2008, 14:20:29
Hallo ThoFa,

ich mache mir keinen Kopf um ungelegte Eier, sondern das Thema arbeit ist sehr aktuell. Ich meine ganz so larifari sollte man das nicht sehen. Mir geht es ja nicht um die Höhe der eventuellen Pfändung, sondern das ich nichts falsch machen.

Ich bin jetzt das erste mal in der Situation, auch bin ich am ende des 5. Jahres. Ich mache drei Kreuze wenn das alles vorbei ist, und alles wieder normal laufen kann.
Titel: Re: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: ThoFa am 26. Januar 2008, 14:42:30
Hallo,

was wollen Sie denn da falsch machen ?

Sobald Sie die Einnahmen haben, melden Sie dies dem TH und dem Gericht und gut ist. Der TH wird Ihnen dann schon sagen, ob und wenn ja wieviel pfändbar ist. Dieses stellen Sie dann hier rein, wir checken das gegen und fertig ist.
Mit der Insolvenz sind Sie ja nicht entmündigt wurden, etwas mehr Selbstbewusstsein ist angebracht... :wink:

MfG

ThoFa
Titel: Re: Teilzeitjob und ergänzend Harz4...
Beitrag von: dobberstein am 28. Januar 2008, 11:15:16
Freu dich es geht aufwärts. Du bist am richtigen Weg.