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Autor Thema: Teilzeitstudium zu Teilzeitarbeit  (Gelesen 1577 mal)

paddy

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Teilzeitstudium zu Teilzeitarbeit
« am: 05. April 2012, 00:58:47 »

Folgende Situation (in Stichpunkten  :wow: )

-noch keine Verbraucherinsolvenz beantragt und zurzeit in Vollzeit als Kellner im Flugzeug der größten Airline Deutschlands.
-bereits eingeschrieben zum Fernstudium bei der Fernuni Hagen für ein Vollzeitstudium.
-möchte auf Teilzeitarbeit umdisponieren um das Vollzeitstudium schnell zu absolvieren

Ich weiß, dass man in der Wohlverhaltensperiode bemüht sein soll auf Vollzeit zu arbeiten.

bisheriger Lebensweg:
Abi - dann Ausbildung abgebrochen, wegen einer Pilotenausbildung. Durch Weltwirtschaftskrise keine Pilotenjobs.
Also habe ich keine richtig abgeschlossene Ausbildung.

Ich kann meine Kredite gerade mal bedienen, wenn ich Überstunden mache meine Spesen einsetze. Bald kommt aber der KFW Kredit dazu und dann siehts schlecht aus.

Ist in diesem Fall ohne richtige Ausbildung eine Teilzeitmöglichkeit für den Insolvenzverwalter akzeptabel oder besteht er darauf, dass ein Schuldner weiterhin voll arbeitet?

Kann man die Teilzeit vielleicht wegen gesundheitlicher Aspekte begründen (Schichtdienst, Jetlag) etc??

Grüße aus Frankfurt

Gespeichert
 

Insoman

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Re: Teilzeitstudium zu Teilzeitarbeit
« Antwort #1 am: 05. April 2012, 09:08:26 »

Wenn Sie ihr Studium vor Eröffnung aufnehmen und zielgerichtet verfolgen, sollten Sie die "Erstausbildung" fortführen dürfen.
Im Sinne der Interessenabwägung steht dann wohl einerseits die Vollzeitbeschäftigung als "Ungelernter", verbunden mit der Ungewissheit, ob überhaupt pfändbare Einkünfte erzielt werden können..
und andererseits die Erwartung, als "Qualifizierter" entsprechend hohes Einkommen zu erwirtschaften, was dann den Gläubigerern zugute kommen würde.

Wichtig ist es, glaubhaft zu machen, dass die Ausbildung eben nicht zum Zwecke der Gläubigerbenachteiligung eingegangen wurde..
Art und Dauer der Ausbildung spielen hier eine Rolle.
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass Sie Ihre Pläne weiter verfolgen können.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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