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Autor Thema: Termin Anmeldung der Forderungen und Prüfung schriftl. Verfahren  (Gelesen 1834 mal)

rubenspower

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Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren. Gestern (22.10.07) lief die Frist zur Anmeldung der Forderung ab.

Heißt dies ab jetzt können keine Forderungen mehr angemeldet werden? Oder kann noch weiterhin angemeldet werden?

"Die Beteiligten erhalten bis 22.11.07 Gelegenheit den Forderungsanmeldungen schriftl. beim Insovenzgericht zu widersprechen" Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft (das Gericht hat das schriftl. Verfahren angeordnet).

Frage hierzu: Wie lange ist die Frist zum Prüfen? Oder ist die Frist zum Widersprechen schon die Prüfung der Forderungen?

Und wann ist dann der Schlußtermin?
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Feuerwald

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Re: Termin Anmeldung der Forderungen und Prüfung schriftl. Verfahren
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2007, 23:07:44 »

Heißt dies ab jetzt können keine Forderungen mehr angemeldet werden? Oder kann noch weiterhin angemeldet werden?

-> doch, Nachmeldungen sind möglich



Und wann ist dann der Schlußtermin?

-> weiss man nicht

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