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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Termin Schlusstermin  (Gelesen 3501 mal)

Brittipelinda

  • Gast
Termin Schlusstermin
« am: 25. Oktober 2011, 14:00:30 »

Hallo,

mein Mann ist seit 10/10 in der PI. Nun hat er diese Woche einen vom Gericht einen Termin für die Schlussverhandlung für 12/11 bekommen. Habe ich auch bei den Inso-bekanntmachungen gefunden.  :juchu:
Heißt das, dass er dann wenn keine Einwände mehr bestehen in die Wohlverhaltensperiode eintritt??  :gruebel:
Ist damit die Sache für den TH erledigt und er wird entbunden von seinem Amt?? Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder bzgl. unterhaltsberechtigter Personen verschiedenen Meinungen, haben aber nie ein Beschluss vom Gericht bekommen, das irgendjemand rausfällt geschweige dann mein Mann gehört wurde. Er wollte sich eigentlich beim Gericht mal erkundigen ob solch eine Verhandlung noch kommt. hat sich das mit dem Schlusstermin erledigt oder kann der TH diesen Antrag noch stellen?  :Oh_no:
Da bei meinem Mann nur aus dem laufenden Einkommen abgeführt werden könnte, wenn er dann bei 3 unterhaltsberechtigten genug verdienen würde, bleibt keine Verteilmasse. Wenn er dann mehr verdienen würde an wen müsste er denn dann bezahlen? Oder hat sich das mit dem Schlusstermin erledigt? 
Fragen über Fragen!!  :dntknw:
Danke für Antworten
Brittipelinda
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horst69

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Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2011, 15:49:59 »

Ja, nach dem Termin geht es, soweit keine Anträge gestellt werden, in die WVP !

Solange kein Beschluß da ist, ändert sich nichts !

Kann aber auch in der WVP noch kommen.

Wenn bei deinem Mann etwas pfändbar wird, muss er es, genauso wie im laufenden Verfahren, an den TH abführen, daran ändert sich in den ganzen 6 Jahren leider nichts!
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2011, 18:22:52 »

Danke für deine Antwort.

Ich habe in den Insolvenzbekanntmachungen gelesen, dass das Amt des TH endet wenn der Schlusstermin durch ist und die RSB erteilt wird.

Was hat es damit auf sich?

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horst69

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Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2011, 08:53:22 »

Wenn du mit den kompletten 6 Jahren durch bist und dir die RSB erteilt wird, ist die Inso vorbei !!

Somit endet dann logischerweise auch das Amt des TH !?

Keine Inso - kein IV/TH ! :thumbup:
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Der_Alte

  • Gast
Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2011, 09:32:46 »

@Horst69
Das ist so nicht exakt ausgedrückt.

Das Insolvenzverfahren endet mit der Einstellung des Verfahrens einige Zeit nach dem Schlusstermin durch Gerichtsbeschluß. Damit endet auch der Auftrag für den Treuhänder.

Es gibt seltene Fälle, dass das Verfahren nicht innerhalb von 6 Jahren beendet werden kann, z.B. weil eine nicht verwertbare Immobilie Erträge erwirtschaftet, die zur Masse zu ziehen sind. Dann wird, ohne das das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, nach 6 Jahren die RSB ausgesprochen.

Nach der Einstellung des Verfahrens erfolgt durch das Gericht die Ankündigung der RSB. Damit beginnt die WVP.

Mit Beginn der Wohlverhaltensphase, die sich auf die noch verbliebene Restzeit bis zum Tag des Ablaufs der Abtretung erstreckt (6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bestellt das Gericht einen "neuen" Treuhände, der die Abtretung überwacht, die Gelder in Empfang nimmt und nach Berichterstattung an das Gericht einmal jährlich an die Gläubiger auskehrt.
Häufig wird zum Treuhänder in der WVP der bisherige Treuhänder bestellt.
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2011, 10:39:40 »

Guten Morgen,
@Der_Alte,
danke! Genauso stand es in den Insolvensbekanntmachungen auch drin. Bei anderen Fällen, habe mir da mal die Verläufe durchgelesen.
Nur über die Bestellung eines "neuen" TH stand in den Beschlüssen natürlich nichts drin.
Daher auch meine Frage bzgl. eventueller Pfändungsbeträge und dem Antrag bei Gericht Unterhaltsberechtigte auszuschließen.
Wir sind in der glücklichen Situation, dass sich unser TH darauf eingelassen hat, dass mein Mann seine Gehaltsnachweise schickt und wenn er über der Freigrenze verdienen würde selbst abführen darf. Sein AG weiß nichts von der PI.
Er hat diese Anstellung auch erst seit 1 1/2 Jahren und hatte Angst um seinen Job.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2011, 12:12:14 »

Da, wie ich schrieb, im Regelfall der alte Treuhänder auch der neue ist, wird sich wohl auch nichts bezüglich der Abtretung ändern. Hat der Treuhänder damals einen offiziellen Antrag gestellt und ist Ihr Mann zur Stellungnahme aufgefordert worden? Wenn nicht, kommt auch keine Entscheidung des Gerichts mehr. Wenn doch würde ich schlafende Hunde nicht wecken.
Einen Antrag bezüglich der Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen kann im Übrigen während der gesamten Zeit, also sowohl im Verfahren aus auch in der WVP gestellt werden. Gleiches gilt für den Schuldner, der ebenfalls einen Antrag stellen kann, eine per Beschluss ausgeschlossene Person wieder als UB anzurechnen.
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2011, 13:47:12 »

Nein, mein Mann ist nie zur Stellungnahme aufgefordert worden. Der TH hatte im ersten Gespräch (so beiläufig) gefragt ob ich arbeite und wieviel ich verdiene. Mein Mann hat ihm alles gesagt und daraufhin hat er mich und unseren gemeinsamen Sohn ausgeschlossen mit der Begründung ich würde genug für uns (Sohn und ich) beide verdienen.

Von seiner Tochter aus erster Ehe musste er eine Schulbescheinigung schicken und fordert nun einen Studiennachweis, um sie zu berücksichtigen. Weil wenn sie wegfällt müsste er abführen, da wir (unser Sohn und ich) ja nicht anerkannt sind lt. TH.

Mein Mann hat bis jetzt auch immer nur soviel verdient, dass er bei einem Unterhaltsberechtigten (seine Tochter aus erster Ehe- die der TH anerkannt hat) nichts mehr übrig zum pfänden war.

Mein Mann wollte eigentlich mal bei Gericht nachfragen, aber ich denke er sollte das lieber nicht machen (von wegen schlafender Hunde.....), denn ihn hat bis heute noch kein Gericht befragt.
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Fallera

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Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #8 am: 26. Oktober 2011, 14:00:51 »

Von seiner Tochter aus erster Ehe musste er eine Schulbescheinigung schicken und fordert nun einen Studiennachweis, um sie zu berücksichtigen. Weil wenn sie wegfällt müsste er abführen, da wir (unser Sohn und ich) ja nicht anerkannt sind lt. TH.

Das liegt nicht in der Entscheidungsgewalt des TH sondern NUR dem Insolvenzgericht, welches auf Antrag des TH entscheidet! Bis zu einer Entscheidung, sind sowohl sie zu berücksichtigen! Zumal das Kind, wenn es ein gemeinsames ist, sowieso berücksichtigt wird solange eine Unterhaltspflicht besteht! Und dem TH muss man auch keine Info bzgl. der Einkünfte des Lebenspartners geben!

§ 850c ZPO
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.

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Kurt Cobain
 

Brittipelinda

  • Gast
Re: Termin Schlusstermin
« Antwort #9 am: 26. Oktober 2011, 14:22:53 »

Ja, mittlerweile wissen wir das alles dank dieses Forums.  :thumbup:

Deshalb habe ich ja auch nochmal geschrieben, wie der TH an seine Infos damals gekommen ist. Hat halt einfach mal so beiläufig gefragt.  :whistle: Und mein Mann hat sich ja nichts dabei gedacht und natürlich sofort geglaubt als ihn der TH "aufgeklärt" hat wie das läuft. Schließlich will man ja keinen Ärger.  :rougi:
Mein Mann scheut sich irgendwie ihm so direkt zu sagen was er darf und was er nicht ohne Gericht darf. :Oh_no:

Und nun rief schon vor einiger Zeit sein Büro an und mahnte den Studiennachweis an, da ja die Schulbescheinigung ausgelaufen ist.

Nun freuen wir uns über diesen zeitnahen Schlusstermin und hoffen es geht alles weiter so gut.  :juchu:
Und er kann bald dann in die WVP gehen. Gebühren für den TH stehen ja auch schon in der Ankündigung für den Schlusstermin.
Vielleicht produziert er dann ja nicht noch zusätzliche Kosten für sich durch irgendwelche Anträge bei Gericht.

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