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Autor Thema: th  (Gelesen 2082 mal)

teute

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th
« am: 22. Oktober 2009, 06:47:24 »

hallo

ich habe öfters jetzt hier gelesen das man vom th eine forderungsaufstellung bekommt.

ist das standart , oder ?

mein Prüfungstermin war im August

bin in der Privat inso

Schriftliche abwicklung

ich habe nichts bekommen.

teute
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paps

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Re: th
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2009, 17:33:12 »

Sollten Sie aber, wenn schriftliches Verfahren ist.
Zumindest zum Schlußtermin, da nur dann Widersprüche gegen die Anmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung möglich sind.
Der Prüftermin hat nicht unbedingt Bedeutung für Sie.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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teute

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Re: th
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2009, 20:27:18 »

hallo

ich bekomme dann wenn der Schlusstermin ist auf jeden fall nachricht oder ?

oder sollte ich mich mit den TH in verbindung setzen.

Sie wissen ja wie schwer esist den TH in die Finger zu kriegen.


Danke Teute
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paps

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Re: th
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2009, 20:52:46 »

Im schriftlichen Verfahren bekommen Sie die Tabellenforderungen zur Stellungnahme.
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