Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 22. Oktober 2009, 06:47:24
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hallo
ich habe öfters jetzt hier gelesen das man vom th eine forderungsaufstellung bekommt.
ist das standart , oder ?
mein Prüfungstermin war im August
bin in der Privat inso
Schriftliche abwicklung
ich habe nichts bekommen.
teute
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Sollten Sie aber, wenn schriftliches Verfahren ist.
Zumindest zum Schlußtermin, da nur dann Widersprüche gegen die Anmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung möglich sind.
Der Prüftermin hat nicht unbedingt Bedeutung für Sie.
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hallo
ich bekomme dann wenn der Schlusstermin ist auf jeden fall nachricht oder ?
oder sollte ich mich mit den TH in verbindung setzen.
Sie wissen ja wie schwer esist den TH in die Finger zu kriegen.
Danke Teute
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Im schriftlichen Verfahren bekommen Sie die Tabellenforderungen zur Stellungnahme.