Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 22. Oktober 2009, 06:47:24

Titel: th
Beitrag von: teute am 22. Oktober 2009, 06:47:24
hallo

ich habe öfters jetzt hier gelesen das man vom th eine forderungsaufstellung bekommt.

ist das standart , oder ?

mein Prüfungstermin war im August

bin in der Privat inso

Schriftliche abwicklung

ich habe nichts bekommen.

teute
Titel: Re: th
Beitrag von: paps am 22. Oktober 2009, 17:33:12
Sollten Sie aber, wenn schriftliches Verfahren ist.
Zumindest zum Schlußtermin, da nur dann Widersprüche gegen die Anmeldung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung möglich sind.
Der Prüftermin hat nicht unbedingt Bedeutung für Sie.
Titel: Re: th
Beitrag von: teute am 22. Oktober 2009, 20:27:18
hallo

ich bekomme dann wenn der Schlusstermin ist auf jeden fall nachricht oder ?

oder sollte ich mich mit den TH in verbindung setzen.

Sie wissen ja wie schwer esist den TH in die Finger zu kriegen.


Danke Teute
Titel: Re: th
Beitrag von: paps am 22. Oktober 2009, 20:52:46
Im schriftlichen Verfahren bekommen Sie die Tabellenforderungen zur Stellungnahme.