Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: meanmachine am 22. Juni 2011, 22:53:04
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:hi: moin moin,
Mit 62J noch eingestellt und kurz vor der Whp,Unterlagen liegen jetzt
beim AG.
Status:Insoeröffnung 01.02.2010 alles geruhsa
Th möchte gerne den pfändbaren Betrag über den Arbeitgeber einziehen!
Ich will aber,das ich nach Lohnauszahlung den pfändbaren Teil an Ihn
zahlen....
Wie geh ich am geschicktesten vor, bis jetzt war die Zusammenarbeit
optimal.
Gibts eine rechtlich Regelung oder kann der TH das von sich aus bestimmen?
Normal spiele ich mit offenen Karten, aber man weiss ja nie....!!
Dank im voraus
mean......
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Gibts eine rechtlich Regelung oder kann der TH das von sich aus bestimmen?
- rechtlich hat der TH beim AG einzuziehen.
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...und aus Sicht des TH die einzig vernünftige Vorgehensweise, da der AG für die korrekte Abführung des pfändbaren Betrages verantwortlich ist.
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:hi:moin moin
Gibt es denn die Möglichkeit als Insolaner selbst die Beträge an den TH abzuführen,denn der Th u ich können doch,nach Empfang des Lohnzettels errechnen, was pfändbar ist und er hat es einen Tag später auf seinem Konto.
Am Tel. ist er immer kurz angebunden,ist ja auch verständlich.
ich werde ihn mal anschreiben u schauen ,wie er auf meinen Vorschlag reagiert,zum anderen könnte er auch den pfändbaren Teil als Lastschrift
von meinem Konto einziehen.(Das wird der Grund sein warum er das nicht macht...
Mehrarbeit feix)
Ich werde berichten was raus gekommen ist.
Gruß
mean.....
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Das Problem für den TH ist, dass er dafür haftet, dass der richtige Betrag abgeführt wurde. Deshalb schieben die es gern auf den Arbeitgeber ab, dann ist nämlich dieser in der Verantwortung. Das ist auch die gesetzliche Variante.
Selbst abführen ist immer mit dem good will des TH verbunden, müssen tut er nicht.
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:hi:
Moin ,moin
Ergo: VERSUCH macht KLUG,schau-n wer ma.
thx:an F. u alle die geantwortet haben.
mean.......