Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moppel72 am 20. Februar 2010, 14:34:03
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Hallo bin neu hier und habe schon eine Frage. Mein TH hat Lastschriften rückwirkend 16 Wochen zurück geholt. Nun verdiene ich ca.700€ Netto und das ist unter Pfändbarer Grenze. Darf der Th das denoch machen? Ich dachte daß TH nur den Pfänbaren betrag sich holen dürfen aber was ist wenn man daruner liegt?
Gruß Jule :dntknw:
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Grundsätzlich handelt es sich um eine Unsitte im Kleinverfahren.
Es gibt eine Rechtsprechung zu einem Regelinsolvenzverfahren, allerdings ging es da um wesentlich höhere Beträge.
Benutzen Sie bitte die Suchfunktion mit z.B. Lastschriftrückgabe, dann wird sich alles selbst erklären.
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16 Wochen ist jetzt ein wenig komisch...Lastschriften sind nur bis 6 Wochen nach Kontoabschluss retournierbar...
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... der meist quartalsweise erfolgt.
ca. 12 + 6 = 18
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danke für die Antworten, es ist so wie es ist,es waren nicht so viele Beträge.
gruss Jule