Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moppel72 am 20. Februar 2010, 14:34:03

Titel: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
Beitrag von: moppel72 am 20. Februar 2010, 14:34:03
Hallo bin neu hier und habe schon eine Frage. Mein TH hat Lastschriften rückwirkend 16 Wochen zurück geholt. Nun verdiene ich ca.700€ Netto und das ist unter Pfändbarer Grenze. Darf der Th das denoch machen? Ich dachte daß TH nur den Pfänbaren betrag sich holen dürfen aber was ist wenn man daruner liegt?
Gruß Jule :dntknw:
Titel: Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
Beitrag von: paps am 21. Februar 2010, 09:58:07
Grundsätzlich handelt es sich um eine Unsitte im Kleinverfahren.
Es gibt eine Rechtsprechung zu einem Regelinsolvenzverfahren, allerdings ging es da um wesentlich höhere Beträge.

Benutzen Sie bitte die Suchfunktion mit z.B. Lastschriftrückgabe, dann wird sich alles selbst erklären.
Titel: Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
Beitrag von: rookie am 22. Februar 2010, 16:15:11
16 Wochen ist jetzt ein wenig komisch...Lastschriften sind nur bis 6 Wochen nach Kontoabschluss retournierbar...
Titel: Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
Beitrag von: Insokalle am 22. Februar 2010, 18:31:31
... der meist quartalsweise erfolgt.
ca. 12 + 6 = 18
Titel: Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
Beitrag von: moppel72 am 23. Februar 2010, 11:43:32
danke für die Antworten, es ist so wie es ist,es waren nicht so viele Beträge.
gruss Jule