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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.  (Gelesen 3038 mal)

wackeldackel

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TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« am: 21. November 2012, 15:08:14 »

Hallo Leute,

habe meine Arbeitsstelle gewechselt und verdiene nun etwa 1000€ weniger brutto. Ich habe den Treuhänder über den Wechsel informiert und ihm erklärt, dass das momentan gezahlte Gehalt noch nicht meiner Qualifikation entspricht. Nach der Probezeit wollte ich in neue Gehaltsverhandlungen treten. Daher bat ich den TH, dass er meinen neuen Arbeitgeber über die Inso nicht informiert. Da dieser dann wenig motiviert sein wird, mir mehr zu bezahlen. Es würde mir ja nicht zugute kommen. Diese Praxis ist wohl so üblich, meine ich gelesen zu haben.

Nun was soll ich sagen, er erhielt mein Schreiben und verfasste sogleich eines an meinem neuen Arbeitgeber. Danach schickte er eine Mail an mich, indem er stolz mitteilte, dass er es dennoch getan hätte.

Also, ich bin wie vor den Kopf geschlagen....

Warum macht der das?

Gruss Mark
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tomwr

Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #1 am: 21. November 2012, 15:21:36 »

Warum macht der das?

Um auf der sicheren Seite zu sein.
Was mir nicht einleuchtet, wieso sollte sich der AG nach der Probezeit gleich auf neue Gehaltsverhandlungen einlassen ? Das ist recht optimistisch betrachtet. Normalerweise verhandelt man das Gehalt bevor man einen Vertrag unterschreibt. Also großé Sprünge würde ich da nicht erwarten, nach der Probezeit gibt es erfahrungsgemäß erstmal die obligatorischen 50 oder 100 EUR mehr im Monat.
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wackeldackel

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Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #2 am: 21. November 2012, 15:26:05 »

Der neue AG hatte mich ja nach meinem letzten Gehalt gefragt. Er meinte, dass er etwa ein halbes Jahr benötigen würde, um mich für die Arbeit richtig fit zu machen. Danach würden wir noch einmal über das Gehalt reden.

Jetzt bin ich aber richtig verunsichert. Wie wird der AG reagieren? Wird er trotzdem reel verhandeln, jetzt wo er weiss, dass es mir eigentlich nichts bringt?

Gruss Mark
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InsOmania

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Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #3 am: 21. November 2012, 15:26:22 »

Die Frage nach dem "Warum" ist zugegebener Maßen aus Sicht des Schuldners schwer zu verstehen. Der Treuhänder will sich von etwaigen Haftungsrisiken befreien. Die bestünden nämlich dann, wenn tatsächlich pfändbares Einkommen bestünde und der pfändbare Betrag nicht von Ihnen abgeführt würde. Aus Sicht des Verwalters bestünde dann die Gefahr, dass seitens der Gläubiger Haftungsansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, da dieser seiner Sicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Am Ende ist es immer eine Gewissensfrage für den Verwalter und auch ein Stück weit Vertrauen. Wir handhaben es so, dass es in begründeten Ausnahmefällen den Schuldnerin gestattet wird, den pfändbaren Betrag an den Verwalter zu zahlen und darauf basierend der Arbeitgeber zunächst nicht informiert wird. Sollte der Schuldner fortfolgend jedoch keine Einkommensnachweise einreichen und/oder pfändbare Beträge nicht einzahlen, wird umgehend der Arbeitgeber informiert um weitere Forderungsausfälle zu vermeiden.
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Beste Grüße
 

InsOmania

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Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #4 am: 21. November 2012, 15:32:45 »

"Wie wird der AG reagieren? Wird er trotzdem reel verhandeln, jetzt wo er weiss, dass es mir eigentlich nichts bringt?"

Heutzutage sehen die Arbeitgeber nach meiner Erfahrung dieser Angelegenheit recht gelassen entgegen. Ich empfehle meinen Schuldnern grundsätzlich, bei Arbeitsplatzwechsel etc. das Insolvenzverfahren zu erwähnen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist es sicher angenehmer, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Warum soll Ihnen eine Gehaltserhöhung nichts bringen? Zunächst sollten ie beaachten, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt werden müssen. Diese werden ohnehin auf Sie zukommen. Insofern ist es doch schon hilfreich, wenn bestimmte pfändbare Beträge dafür schonmal zur Verfügung stehen. Es sollte doch auch ein Stück weit Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Gläubigern bei Ihnen verankert sein und auch in Ihnen ein besseres Gefühl entstehen, wenn auch die Gläubiger zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen bedient bekommen. Zudem wird ja nicht das gesamte, die Pfändungsuntergrenze übersteigende, Einkommen gepfändet. Insofern verbleibt natürlich auch ein Stück weit mehr Einkommen für Sie am Monatsende.  
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Beste Grüße
 

Lissi

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Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #5 am: 21. November 2012, 15:36:45 »

Der Arbeitgeber kann dorch gar nicht wissen, ob die Gehaltserhöhung "nichts bringt" und es geht ihn doch nichtmal was an.

Kann theoretisch doch sein ,dass die vorzeitige RSB in Aussicht gestellt wird weil alles früer bezahlt werden kann.

Ich hab übrigens ( als Selbständige)  eine neue Steuernummer bekommen, die natürlich auch auf den Geschäftspapieren nun aufgedruckt wird.
Als ich bei einer Frage beim Finanzamt meine neue Steuernummer angab, sagte der Sachbearbeiter: "...ah, Ihre Steuernummer sagt, mir Sie befinden sich in  einer Insolvenz".  Das war für mich zwar nicht schlimm, allerdings denke ich, kann man -wenn man kann- anhand der Steuernummer eh herauslesen, dass ich mich  in Regelinsolvenz befinde.

also, wir sind alles in allem schon gläserner als wir es uns wünschen....

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Insokalle

Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #6 am: 21. November 2012, 17:55:39 »

Die Gehaltserhöhung bringt insofern was, als dass selbige ja nicht zu 100% weggepfändet wird sondern nur der pfändbare Teil an den Verwalter geht.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #7 am: 21. November 2012, 18:20:53 »

Hier sollte doch ersteinmal die Situation analysiert werden: Sie wechseln die Arbeitsstelle und verdienen 1000€ brutto weniger!! Ist ersteinmal ziemlich "dämlich". Sich auf ne Aussage zu verlassen, dass man nach der Probezeit eventuell mehr bekommt ist leichtgläubig....1000€ Gehaltserhöhung nach der Probezeit eher unwahrscheinlich: Das Resultat: Man verdient immer noch weniger. Wie schon gesagt, solche Verhandlungen führt man vor der Vertragsunterzeichnung und hält dies auch schriftlich fest.

Sind sie in der WVP? Wenn ja, rechnen sie damit, das der TH oder ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt.
ich vermute, dass der TH schon in diese Richtung plant und auch deshalb den AG informiert hat um genauen Einblick in ihren Verdienst zu bekommen und sich dementsprechend absichern will.

Wer wechselt ne Arbeitsstelle, wenn er 1000€ brutto weniger verdient? Umgekehrt wäre es logisch. man muss sich immer über seine Situation im klaren sein und bedenken, dass man in der Insolvenz ist und somit "natürlich seine Schulden abtragen sollte". Es gibt da durchaus besser und legale Tricks dies zu verhindern.

Ok, ich bin ehrlich: Als ich noch selbstständig war, hab ich auch so naive Mitarbeiter gefunden die mir sooo vertraut haben....War echt praktisch....keiner hat seine Probezeit überstanden....alleine schon aus dem grund, dass er so naiv war.....sorry, aber soetwas kann man nicht verstehen.
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InsOmania

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Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #8 am: 22. November 2012, 07:49:23 »

Zunächst ist einmal festzustellen, dass der Treuhänder gar nicht befugt ist, den Antrag auf Vesagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Antragsberechtigt sind die Gläubiger. Lediglich vor der Entscheidung über den Antrag, ist derTreuhänder, der Schuldner als auch die Gläubiger zu hören.

Mit der Information an den Treuhänder ist der Schuldner zumindest seiner Obliegenheitspflicht gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3 nachgekommen (angenommen der Schuldner befindet sich überhaupt in der WVP, wovon ich nicht ausgehe, denn dann wäre die Fage auch in der Rubrik "Wohlverhaltensperiode" gestellt worden).

"Hier sollte ersteinmal die Situation analysiert werden"

Genau das können wir doch aber nicht. Welche Gründe für den Wechsel des Arbeitsplatzes sprechen, wissen wir alle nicht insofern können wir an dieser Stelle gar nicht beurteilen, ob eine Obliegenheitsverletzung gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen würde.

Und soweit sich der Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren befindet, besteht hier eh keine Pflichtverletzung.

ABER! Die_Anderen hat insoweit natürlich nicht ganz unrecht sich die Frage zu stellen, warum bei derartigiger Einkommensänderung der Wechsel vorgenommen worden ist. Dies sollte ggf. dem Truhänder erläutert werden. Wenn es da, wovon ich ausgehe, plausible Erklärungen gibt, dann sehe ich hier auch kein Problem.


"Ok, ich bin ehrlich: Als ich noch selbstständig war, hab ich auch so naive Mitarbeiter gefunden die mir sooo vertraut haben....War echt praktisch....keiner hat seine Probezeit überstanden....alleine schon aus dem grund, dass er so naiv war.....sorry, aber soetwas kann man nicht verstehen."

Sie sollten sich die Frage stellen, ob dann nicht eher Sie als Arbeitgeber zu verurteilen wären, als die Arbeitnehmer. Ich an Ihrer Stelle würde mich in Grund und Boden schämen, so etwas überhaupt hier zu veröffentlichen. Aber das es mit der selbständigen Tätigkeit offensichtlich nicht geklappt hat, sieht man ja. Diese Aussage sollte jedem ihrer zukünftigen Arbeitgeber unter die Nase gerieben werden damit man sieht, was Sie offensichtlich unter Treue und Betriebsklima verstehen. Sorry wenn ich an dieser Stelle beleidigend werde, aber ich bin mehr als schockiert über diese Aussage und schäme mich schon fast fremd, dass potentielle, vertrauenswürdige Mitarbeiter so ausgenutzt werden.
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Insokalle

Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #9 am: 22. November 2012, 09:33:55 »


Genau das können wir doch aber nicht. Welche Gründe für den Wechsel des Arbeitsplatzes sprechen, wissen wir alle nicht insofern können wir an dieser Stelle gar nicht beurteilen, ob eine Obliegenheitsverletzung gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen würde.


Und deswegen kann man auch nicht genau sagen, ob negative Auswirkungen auf eine etwaige Stundung der Verfahrenskosten zu befürchten sind.
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tomwr

Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #10 am: 22. November 2012, 12:04:23 »

Als ich bei einer Frage beim Finanzamt meine neue Steuernummer angab, sagte der Sachbearbeiter: "...ah, Ihre Steuernummer sagt, mir Sie befinden sich in  einer Insolvenz".  Das war für mich zwar nicht schlimm, allerdings denke ich, kann man -wenn man kann- anhand der Steuernummer eh herauslesen, dass ich mich  in Regelinsolvenz befinde.

also, wir sind alles in allem schon gläserner als wir es uns wünschen....

Ja in der Tat. Und nicht nur Finanzamt intern, die Nummern sind für jeden ersichtlich. 

http://www.finanzamt.bayern.de/muenchen/Kontakt/Ansprechpartner/Innendienst_A_bis_Z/Umsatzsteuervoranmeldungen/A_bis_E.php?f=muenchen&c=n&d=x&t=x

Zitat
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tomwr

Re: TH hat trotz meiner Bitte Arbeitgeber informiert.
« Antwort #11 am: 22. November 2012, 12:06:22 »

Wobei das ja sowieso schon öffentlich unter Insolvenzbekanntmachungen zu finden ist.
Aber trotzdem irgendwie diskriminierend ist es schon.  :fuchsteufelswild:
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