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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH Haus noh nicht freigegeben,neue Rechnung v.Gläubiger,neue Schulden?  (Gelesen 2670 mal)

Biene72

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und dann mal wieder...wann hört das endlich auf...

Die Gemeinde ist Gläubiger mit über 1000.-€ die wir zur Herstellung des Kanals bezahlen hätten sollen. Ende des Monats wurde die Insolvenz eröffnet und vom TH kam noch kein Bescheid das das Haus wieder freigegeben wird aus der Masse. Oder bekommt diesen Bescheid nur die Bank? jetzt haben wir heute eine erneute Rechnung für den Kanal bekommen mit über 230.-€. Frage: sind das jetzt Neuschulden die wir bezahlen müssen oder muss der TH dafür einstehen wenn er das Haus noch nicht freigegeben hat? wenn das Neuschulden sind dann kann ich das doch trotzdem nicht bezahlen da die Gemeinde doch einer der Gläubiger ist und ich doch dann eine Gläubigerbegünstigung eingehen würde oder? wie muss ich jetzt vorgehen? oder soll ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und auf die Insolvenz hinweisen? würde das Sinn machen?
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paps

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Es könnten zwar Neuschulden sein, wann war der Entstehungszeitpunkt?
Aber da die Immo nicht aus der masse freigegeben ist, muß die Masse dafür aufkommen.

Sie sollten die Rechnung an den TH weiterleiten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Hallo,

der TH muss Ihnen gegenüber das Haus freigeben, so lange ist es noch in der Masse. Somit handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit, die Sie an den TH weiterleiten müssen. Zudem sollten Sie den Rechnungsgeber kut mitteilen, dass Sie sich im Insolvenzverfahren befindet und er sich an den TH wenden soll.
Sollte der Entstehungszeitpunkt der Rechnung vor Insolvenzeröffnung liegen, ist es eine Insolvenzforderung , auch dann wie iben beschrieben vorgehen.


MfG

ThoFa
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Biene72

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Tja...heute mal wieder so ein Telefonat mit einer, die unsere Inso bearbeitet, aber nicht die TH ist... :gruebel:hat wohl ziemlich viel zu tun das sie einen ja nicht mal sehen will....jedenfalls haben wir noch kein Schreiben bekommen und es sieht auch nicht so aus als ob sie einen Termin mit uns vereinbaren möchte :gruebel:

jedenfalls hat mir der Tipp hier gut geholfen...sie hat nämlich gemeint das wir das schon zahlen müssten....daraufhin hat mein Mann ihr gesagt das dies aber doch eine Masseverbindlichkeit sei und ich die Rechnung schon fertig gemacht hab zum abschicken...dann hat sie etwas gezögert, wusste nicht was sie sagen sollte und hat dann gemeint wir sollten ihr halt die Rechnung mal zuschicken....kann es sein das sie die Rechnung im nachhinein ablehnt? und wenn ja, was kann ich dagegen tun?
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paps

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Nun ja, warten wirs doch erstmal ab.

Wenn es sich um Kosten handelt, die vor Eröffnung entstanden sind, was ja so ist(?) sind es Insolvenzforderungen.
Demzufolge dürfte die (meist per Satzung der Abwasser/Wasserzweckverbände)  mögliche ratierliche Zahlung der Umlage auf die Anwohner dann auch generell erledigt sein.
Betrachten Sie es ähnlich wie bei einem Kredit, der mit in die Inso eingeht.

Die Grundsteuer und Versicherung ist für die Zeit des Insolvenzbeschlages durch den TH zu zahlen.

Bei den anderen Gebühren wie Wasser, Strom, Abwasser, Müll würde ich es (wie im normalen Mietverhältnis) als voll umlagefähig sehen, also durch Sie weiter zu entrichten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Biene72

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nein, da haben sie jetzt was falsch verstanden...es handelt sich nicht um einen Verbrauch. Wir sind (noch) Eigentümer eines Hauses und müssten mal wieder für die Herstellung eines Kanals einen Teil beisteuern. Die Herstellung des Kanals hat schon vor Insolvenzeröffnung begonnen und da kam auch schon eine Rechnung von über 1000.-€ die wir nicht zahlen konnten. Jetzt wurde ein neuer Abschnitt des Kanals fertig gestellt und die nächste Summe fällt an und so kann es noch ein paar Jahre weiter gehen(lt. Presse läuft der Bau des Kanals noch ein paar Jahre)....denke da können wir uns wohl nur durch eine Eigentumsaufgabe davor schützen?
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ThoFa

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Hallo,

Entstehung vor der Inso = normale Insolvenzforderung

Entstehung während der Inso ohne haus aus der Masse = Masseverbindlichkeit

Entstehung während der Inso mit Haus aus der Masse = Neuschulden

Also Eigentumsaufgabe nachdem das Haus aus der Masse freigegeben wurde.

Achtung: Gerade Gemeinden, Städte und Finanzämter haben keine Ahnung wie eine Forderung in der Inso richtig zu deklarieren ist, also alles immer schön kontrollieren.

MfG

ThoFa

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