Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 19. Mai 2016, 21:08:07
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Hallo
Meine Abtretung ist mitte April abgelaufen.Die Gläubiger hatten nun 3 Wochen zeit eine Versagung der RSB glaubhaft vorzubringen Seit dem schaue ich täglich in Insolvenzbekanntmachungen ob sich mit der Erteilung der RSB schon was getan hat.Heute finde ich unter meinem Namen folgenden Beschluss:
"sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Treuhänders festgesetzt worden (§§ 293, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn usw".Was mich retiriert ,das bei anderen Schuldner nach einigen Wochen nach Abtretungsende der Beschluss der RSB erfogt.Von Festsetzung der TH Kosten vor RSB Beschluss habe ich bei denen nichts gelesen.Hat das was zu bedeuten ? RSB in Gefahr?
Danke für alle hilfreichen Antworten
habnixmehr
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Ob die Restschuldbefreiung in Gefahr ist, dürfte davon abhängig sein, ob Obliegenheitsverletzungen vorliegen, und ob ein Gläubiger dies glaubhaft nachweisen kann.
Die verzögerte Bearbeitung könnte darauf hindeuten, dass ein Gläubiger diesbezüglich aktiv geworden ist.
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Habegestern bei Gericht nachgefragt,dort wurde mir gesagt das ein Gläubiger die Akte angefordert hat und die Entscheidung bis Anfang Juni zurück gestellt worden ist.Was mich beunruhigt ist ,das der Gläubiger sich nicht an die 3 Wochenfrist die vom Gericht nach Abtretungsende festgelegt wurde zu halten hat.
Wenn man die 6 Jahre hinter sich hat und sich auf die RSB freut und auf ca.600 Euro mehr im Monat ,die ja in Zukunft für die Gläubiger wegfallen sollen .Sich dann aber verzögert weil einem Gläubiger scheinbar Sonderrechte eingeräumt werden .Im Internet gibt es jede Menge Ratschläge " wie verhindere ich die RSB",dann kann man schon Nervös werden.
habnixmehr
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Ich habe mir die Insolvenzakte und den Abschlussbericht des TH beim Amtsgericht angesehen.In der Insolvenzakte lag der Brief des Inkasso ,(eingegangen am letzten Tag der Eingabefrist) mit der Aufforderung ,Kopien des Schlussberichts des TH zwecks Versagungsgründe zu schicken und die Abgabefrist zu verlängern.
In dem Abschlussbericht des TH stand außer Zahlungs ein und Ausgänge mit Datum und der Quote an die GL. während der WVP nicht viel.
Meine Frage an die Wissenden die sich mit Abschlussberichten des TH auskennen : Ist es normal ,das da nicht mehr drin steht ??
Habnixmehr
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Wie ist es ausgegangen?
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Habe am 06.06.16 meine RSB nach §300 erhalten :juchu: :juchu: