Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 29. Juni 2009, 14:46:05

Titel: TH meldet sich nicht
Beitrag von: rookie am 29. Juni 2009, 14:46:05
Seit 6 Wochen ist meine Inso eröffnet und ich weiss bis Heute nicht wie das gehandhabt wird mit dem Abführen des pfändbaren Betrages....

Beim 1. Termin konnte ich nichts erfahren

Mein Arbeitgeber wurde bis dato auch nicht angeschrieben denn normalweise rechnet der ja das aus und führt dann an den  TH ab. Wie gesagt normalerweise. Da gibts ja veschiedene Versionen.....

Ob ich das selbst ausrechnen soll weiss ich auch nicht. Kann ich auch nicht da meine Abrechnungen ziemlich komplex sind ( Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Überstunden, dann noch 2 unterhaltsberechtige Personen, davon 1 nur zum Teil anrechenbar etc. pp. blablabla ). Also etwas kniffelig.

Arbeitgeber haben dafür eine Software.

Auf schriftliche Anfragen beim TH bekomme ich keine Antwort ...ach wie nett ..... Anrufe erspare ich mir  ). 

Soll ich warten bis der sich von selbst meldet mit ner Rechnung ??

Und wenn ja dann zweifele ich schon jetzt an der Richtigkeit    :wow:


Titel: Re: TH meldet sich nicht
Beitrag von: paps am 29. Juni 2009, 19:20:44
Nehmen Sie sich den 850ff ZPO zu Hand und ziehen die pfändungsfreien oder teilweise pfändbaren Beträge (Brutto) vom Netto ab.
Mit diesem Wert gehen Sie in die Pfändungstabelle bei 2 Perwsonen und haben so den pfändbaren Betrag.
Diesen sollten Sie ab dem Monat der Eröffnung zu Seite legen, falls sich der Th doch noch meldet.
Titel: Re: TH meldet sich nicht
Beitrag von: rookie am 30. Juni 2009, 14:27:39
Ist trotzdem ein Unding von dem.....will das da ne Regelung reinkommt und nicht nur Pi mal Daumen was berechenen und weglegen.

Ich muss auch mit jedem Cent rechnen und hätte schon gerne ne genaue Summe.